Hallo!

Bei der FSME-Impfung gibt es 2 Probleme. Zum Einen sollte die FSME-Impfung bei Reiseindikation (zumindest aus Westfalen-Lippe heraus) eine Kassenleistung sein. Sie wird aber entweder als Privat- oder Satzungsleistung angezeigt.

Wenn sie dann als Satzungsleistung abgerechnet wird, ist eine falsche Ziffer (89102 statt 89802), was immerhin bei jeder Impfung knapp 8€ Unterschied macht.

Viele Grüße
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1 Antwort

Hallo,

vielen Dank für den Hinweis.

Das erste Problem kann ich leider nicht nachvollziehen: Wenn eine (nationale) Reise in ein FSME Risikogebiet angelegt wird, sollte dies eine Indikation zur FSME Impfung nach sich ziehen und dadurch wird dann die Ziffer 89102A/B/R generiert. Könnten Sie uns bitte einen Fehlerbericht von einem Fall schicken wo das nicht funktioniert? Dann können wir das Problem besser nachvollziehen.

Das zweite Problem: Die Ziffer der Satzungsleistung ist aus unserer Sicht nur für die Grundimmunisierung anwendbar ( Satzungsleistung KVWL ). Ich vermute, dass bei den betreffenden Patienten diese bereits erfolgt ist. Außerdem hat die Indikationsleistung Vorrang gegenüber der Satzungsleistung, d.h. wir priorisieren die 89102 höher als die 89802. Wenn beide Ziffern anwendbar sind, können Sie diese beim Impfen aber auswählen.

Herzliche Grüße
Christian Fischer

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