Mit Schreiben vom 15.1.2015 hat die KV Bayern mitgeteilt, dass es ab 1.1.2015 eine neue Regellung zur Abrechnung der Notfalpauschalen gibt. Die EBM Ziffer 01212 = Notfallpauschale II (19 bis 7 Uhr oder Sa., So., 24.und 31.12.) ist im System noch nicht implementiert und muss manuell eingegeben werden. Ähnliches gilt für die EBM Ziffer 01418 (Besuch im organisierten Bereitschaftsdienst). Informationen zur Abrechnung der anderen Ziffern in Notdienst (01214,01216,01218, 01411) können von der Internetseite der KV Bayern geladen werden.