OTK Störung - IONOS als Mailserver®
Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.

BEDINGTE Freigabe der macOS Version Sequoia für tomedo®
Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Hallo,

 

ich schaue immer einmal im Monat über die verordneten Heilmittel drüber. Dabei nutze ich die Budget-Statistik und schaue mir die Einzelliste an. Als Filter nehme ich meist "ohne BVB / LHM".

Jetzt ist mir folgendes aufgefallen: Bei Patienten, bei denen ein befristeter besonderer Verordnungsbedarf vorlag (z.B. Akutereignis Bandscheibenschaden LWS mit Radikulopathie) wird im Rezept korrekterweise nach Ablauf der Frist von 6 Monaten das Kreuzchen bei BVB verschwindet und ein Hinweis eingeblendet wird, dass das Akutereignis abgelaufen ist.

In der Statistik wird die Verordnung aber noch als besonderer Verordnungsbedarf markiert.

 

Das ist etwas irreführend. Ist es möglich, das so anzupassen, dass auch nur bei erfüllten Kriterien zum BVB / LHM das X in der Spalte in der Statistik auftaucht?

 

Liebe Grüße

 

Sebastian Mai
Gefragt in Bug von (3.7k Punkte)
+2 Punkte
Diesen Fehler kann ich leider nicht nachstellen. Die Spalten "Langfristiger Heilmittelbedarf" und "Besonderer Verordnungsbedarf" in der Statistik beziehen sich genau auf die entsprechenden Ankreuzfelder im Formular-Fenster.
Wenn ich bei mir die Ankreuzfelder ändere und im Budgetrechner die Liste neu erstelle, passt sich auch das Ergebnis an.

Hallo, 

 

vermutlich liegt das Problem hierin: der Haken bleibt gesetzt obwohl er weg müsste ;-) Nach Ablauf der Frist sollte sich der Haken automatisch deaktivieren, da die Voraussetzungen ja nicht mehr erfüllt sind... 

 

ich hatte aber auch einen Fall, da war der Haken irgendwie im Rezept nicht mehr gesetzt aber in der Statistik war das X noch da... ich versuche das mal nachzuvollziehen... 

 

lg

Sebastian Mai

1 Antwort

Beste Antwort
Das Verhalten wird ab der Version 140 so angepasst sein, dass die Kreuze bei LHM/BVB bei Übernahme der Daten aus einer alten Verordnung nicht mehr automatisch übernommen werden. Beim Vorhandensein einer Akutereignis-Bedingung nehmen wir als Grundlage der Prüfung das Datum der ersten Verordnung des Verordnungsfalls (das muss nicht das Datum der aktuellen Verordnung sein), siehe
https://www.kbv.de/html/1150_62065.php
Beantwortet von (25.7k Punkte)
ausgewählt von
0 Punkte
Klasse! Vielen Dank!

 

Frage: wäre es technisch machbar wie es nun bei Formularen der Fall ist, dass der Arzt dahinter steht, auch in Klammern (BVB) oder (LHM) im Karteieintrag zu ergänzen?

 

Das wäre die Königsklasse

 

liebe Grüße

 

Sebastian Mai

Leider war eine unserer Testpraxen mit der Änderung gar nicht zufrieden, daher musste ich dafür eine Einstellung bauen, bei der Sie erst den Haken rausnehmen müssen, um das angekündigte Verhalten zu aktivieren.

Die Information über BVB/LHM ist dann im Karteitext mit drin.

Hallo,

 

Wird der Haken dann bei jeder Verordnung entfernt oder erst nach Ablauf der BVB-Phase?

 

liebe Grüße

 

Sebastian Mai
Wenn die gezeigte Option inaktiv ist, wird bei jedem Übernehmen von alten Verordnungsdaten neu bestimmt, ob BVB oder LHB vorliegt. Wenn da ein Akutereignis im Spiel ist, sollte der Haken also erst entfernt werden, wenn das Akutereignis zu lange her ist (bezüglich der ersten Verordnung des Verordnungsfalls).
Hi.

 

Also so funktioniert es in meinen Augen "korrekt"!

 

Super. Vielen Dank für die Umsetzung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

S. Mai

Hallo, 

 

aktuell soll ja eigentlich das Kreuz immer nachgeprüft werden. Nun ist im angefügten Beispiel das Kreuz für BVB gesetzt worden, obwohl das Akutereignis mehr als 6 Monate zurückliegt. Hängt das mit der Option "wie letztes" zusammen? 

 

lg

S. Mai

Vermutlich hat der Verordnungsfall noch innerhalb des halben Jahres nach dem Akutereignis begonnen. Dann ist es so korrekt. Erst wenn ein neuer Verordnungsfall beginnt (z.B. nach einer Pause von mehr als einem halben Jahr), wird der Haken nicht mehr gesetzt.

Hallo, 

 

danke für die rasche Antwort. 

Nach meiner Interpretation sollte aber doch nach den 6 Monaten (wenn es heißt "längstens 6 Monate") das Häkchen dann verschwinden, da ja der Zeitraum und damit der "Sonderfall" aufgebraucht wurde... 

 

 

lg

Sebastian Mai

Stimmt, Sie haben Recht. Wir werden das anpassen.
18,310 Beiträge
26,559 Antworten
47,600 Kommentare
28,046 Nutzer