Im Kollegenkreis hatten wir es von der Videosprechstunde.
Ein Kollege, der T2Med in der Praxis nutzt, berichtete, KEIN Protokoll zur Sitzung zu erhalten. In Tomedo erhalte ich als arzt-direkt-Export ein Protokoll mit u.a. Sitzungs-ID und genauer Zeitdokumentation. Ich dachte immer, das wäre Pflicht. Zum einen, um bei Prüfungen nachzuweisen, dass ich überhaupt eine Videosprechstunde abgehalten habe. Zum anderen, da ich bei längeren Gesprächen zum Abrechen der GOP 03230 oder 35110 evt. nachweisen können muss, dass die Sitzung entsprechend lang war.
Bei meiner Recherche im Netz zur der Frage, habe ich nirgendwo - erst recht nicht bei der KBV - den Hinweis gefunden, dass ein Protokoll Pflicht wäre.
Weiß jemand, wie der Sachverhalt ist und wo das schriftlich niedergelegt ist?