E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Wenn ein langfristiger Heilmittelbedarf genehmigt ist, scannen wir die Genehmigung und kreuzen im Phyisorezept "langfristiger Heilmittelbedarf genehmigt" an, damit die weiteren Rezepte nicht zu Lasten des Budgets berechnet werden.

Wenn ein Patient erneut kommt, dann klicken wir auf "wie vorheriges Rezept". Aber der Haken für die genehmigte Heilmittelbehandlung wird nicht übernommen. Das macht aber einen großen Unterschied. 150 genehmigte Einheiten durch die Kasse + ca 15 Euro macht über 2000 Euro Budgetdifferenz.

Also: könnte das Kreuz (sofern einmal gesetzt) nicht automatisch übernommen werden?
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1 Antwort

Spätenstens zum ersten Quartal 2017 wird die Verwaltung der genehmigten Heilmittelverrodnungen grundlegend überarbeitet werden.

Hintergrund ist, dass sich alle PVSs die einen Heilmittelausdruck unterstützen zu Q1/17 von der KBV bzgl. eines entssprechenden Anforderungskataloges zertifizieren lassen müssen.

Wir werden diese Änderungen sofort nach der erfolgten Zertifizierung zur Verfügung stellen.
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