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Diese höchstrichterlichen Anfoderungen erfüllt Tomedo bei den normalen Karteieinträgen (im Gegensatz zu manch anderen PVS).

Wäre es in gleicher Weise auch möglich dies für Formulare/Dokumente und inbesonder CKE umzusetzen? Sonst könnte eine ausschließliche Dokumentation z.B. in CKE ja nicht möglich sein? (Oder kann Tomedo im Nachgang dies rausarbeiten, aber es ist für uns nur nicht einsehbar?).

Quelle:

https://www.arzt-wirtschaft.de/recht/medizinrecht/aerzte-muessen-software-verwenden-die-aenderungen-an-patientendokumentation-sichtbar-macht/
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Beste Antwort

Sämtliche Änderungen die Sie vornehmen und zu einer Änderung im Datenstand führen, werden von tomedo protoklliert. 

Auch die Änderungen an Custom-Karteieinträgen werden revisionssicher gespeichert. Eine GUI für die Anzeige der Änderungen exisitert aktuell aber nur für die meisten Textfelder. In Custom-Karteieinträgen funktioniert bei meinen Test in Textfelder die 'Historie'.

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Das hatt ich noch gar nicht gesehen, es wird tatsächlich für jedes Feld die Historie angezeigt. Dennoch hat es sich für mich bewährt, vor Übernahme in den Arztbrief editierbare Einträge zu erzeugen.
Revisionssicher, ich dachte wir hätten uns auf §630f BGB geeinigt.
Hallo Herr Lipp

ich arbeite sehr viel mit CKE um zu dokumentieren. Die CustomKarteieinträge könnee unglaublich viel, aber sie sind bestimmt nicht revisionssicher. Die Einträge sind im gegensatz zu karteienträgen nicht editierbar. Außerdem können Sie einstellen ob sie Einträge anzeigen lassen oder nicht.

Deshalb mache ich es so, dass ich mir aus den CKE immer dann wenn es erforderlich ist einen editierbaren Karteieintrag erzeuge. Das hat den Vorteil, dass ich den dann in der Arztbriefschreibung sehr viel besser einsetzen kann.
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Mein Verständnis des Themas ist folgerndermassen:

Revisionssicher kommt aus der Wirtschaft und gilt für ihre Rechnungen die sie aus Tomedo exportieren müssen. In Papierform im Ordner sind sie zum Beispiel revisionssicher oder digital in einem DMS wie zum Beispiel EcoDMS (nach Antrag und Genehmigung beim FA dürfen sie Papierrehnungen wegwerfen). Für die Patientenakte in Tomedo gilt §630f BGB. Revisionssicherheit beinhaltet mehr als von §630f BGB gefordert (zum Beispiel Versionierung). Ich kann mir vorstellen, dass irgendwann die Revisionssicherheit auch für Patientenkartei in der PVS kommt aber aktuell gilt laut Herrn RA Frotscher §630f BGB und das ist durch Tomedo gegeben. Wie es aussieht kann man sich mit Tomedo entspannt zurücklegen wenn man seine Rechnungen monatlich in Sicherheit bringt. Vor Gericht und auf hoher See aber sie sollten vor Gericht mit Tomedo sicher sein.

Zu diskutieren wäre ob Zollsoft statt Körperstempel, DMS, Sterisoftware, QM, Lagerhaltung lieber bei der Revisionssicherheit vorarbeitet und vorbereitet und etwas mehr macht als verlangt. Zum Beispiel die abgeschlossenen Rechnungen in die Kartei bringt und dadurch versioniert wenn sie geändert werden. Wäre bei meinem Vorschlag Kartei als Datenbahnhof auch sinnvoll. Aktuell ist nicht alles in der Kartei.

Nachvollziehbar ist in Tomedo aber alles. Alles auf einen Blick fehlt noch um das schnell darstellen zu können. Ein Änderungsprotokoll sozusagen. Das muss auch Änderungen der CKE enthalten. aktuell wäre im Rechtsfall noch viel Handarbeit  und Zusammenklauben notwendig um eine Kartei nach §630f BGB darzustellen.
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