Die Abrechnung von Coronaabstrichen bei Asymptomatischen Patienten ist ja immer wieder ein Schildbürgerstreich, wie oft ich schon irgendwelche Pseudokassen für Gesundheitsämter und behörden und dazugehörige Abrechnungsziffern eingerichtet habe und dann war wieder alles ganz neu.... natürlich rückwirkend. Schade das einige Schreibtischtäter es immer schaffen, einen bei solch einer Situation wie der aktuellen Pandemie nochmehr Arbeit aufzuhalsen....

Aktuell scheitere ich an der Abrechnung von asymptomatischen Abstrichen nach RVO bei Privatpatienten: Als Kasse sollen wir das Bundesamt für soziale Sicherung eingeben. Wollte gerade die xte Pseudokasse einrichten und war dann ganz begeistert, das Tomedo mir diese schon von Haus aus anbietet. Wenn ich diese auswähle, sagt Tomedo mir akllerdings das ich mit dieser Krankenkasse in der KV Hamburg nicht abrechnen darf. Davon weiß aber nun die KV Hamburg nichts, ich konnte auch keine Einstellung finden, um tomedo da auf den richtigen Pfad zu bringen. Ist das ein Fehler in tomedo? Oder mache ich etwas falsch?
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Sehr geehrter Herr Erich,

wo sagt das tomedo genau? Ist es nur als Schein-Warnung hinterlegt?
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Hab es gerade schon selber herausgefunden: Die KV hat sich überlegt das sie in Hamburg doch eine andere IK nehmen wollen (100048850 statt 38850. Wahrscheinlich dachten die dort wir hätten Langeweile und sie könnten mit solchen Nettigkeiten unseren Alltag etwas spannender machen.... bestimmt kann man jetzt irgendeine Statistik besser erstellenangry

Beantwortet von (12.3k Punkte)
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Am einfachsten ist es nur "symptomatische" Abstriche zu machen... da muss man sich dann mit den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Gesundheitsämter nicht herumärgern...
ich handhabe es mit der abrechnung ganz einfach: ich verweise auf die teststationen. wer den bürokratischen wahnsinn mitmacht, unterstützt den fortbestand dieser bürokratiemonster.
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