E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Liebes Zollsoft-Team,

es ist uns bereits mehrfach passiert, dass wir vergessen hatten, eine Diagnose bei Privatpatienten einzutragen, somit fehlte die Diagnose auch auf der Rechnung und diese wurde zur Erstattung von der PKV dann natürlich abgelehnt. Wäre es nicht sinnvoll, hier eine Hinweisfunktion einzuführen, ähnlich wie bei gesetzlich versicherten Patienten (wenn man bei diesen vergisst, eine Diagnose einzutragen, wir man ja durch eine Fehlermeldung daran erinnert)?

Danke und viele Grüße,

Andreas Gschwendtner
Gefragt von (950 Punkte)
0 Punkte

1 Antwort

Lieber Herr Dr. Gschwendtner,

danke für Ihren Vorschlag. Das GOÄ-Regelwerk ist in Planung, da könnte man dann sicher auch solche Hinweise mit aufnehmen.

Falls Sie die Privatrechnungen in einem Ritt ausdrucken und verschicken, würde ich Ihnen empfehlen, vorher erstmal eine Statistik (oder mehrere) über alle Privatrechnungen laufen zu lassen, die Ihnen Inkonsistenzen aufzeigen können.

Z.B. alle Privatrechnungen ohne Diagnosen suchen Sie wie folgt: in der Statistik GOÄ->Privatrechnung das Datum einschränken, sonst nichts, danach in der Ergebnisliste im unteren Bereich des Fensters durch Klick auf das kleine graue + eine neue Bedingung hinzufügen "Diagnosen ist " und das Ausfüllfeld leer lassen - Enter.
Beantwortet von (10.2k Punkte)
+1 Punkt
Hallo Frau Müller,

danke für den Tipp mit der Statistik, so werden wir es auch in Zukunft machen und können erst mal gut mit dieser Lösung leben.

Wenn das GOÄ-Regelwerk kommt, ist es m.E. sicherlich sinnvoll, auch für vergessene Diagnosen eine Warnung einzubauen, denn genau wie KV-Scheine kann man auch Privatrechnungen nicht ohne Diagnosen abrechnen.
15,812 Beiträge
23,522 Antworten
41,233 Kommentare
11,004 Nutzer