KBV-Informationen vom 20.03.2020: "Für Arzneimittelrezepte und andere Verordnungen sowie Überweisungen werden Ärzten ab sofort die Portokosten erstattet. Diese Regelung ist zeitlich befristet bis zum 30. Juni 2020. (...). Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnungsposition 40122." (https://www.kbv.de/html/1150_45037.php)
Nach dem Update auf 1.82.0.2 erscheint jedoch noch immer der Hinweis in der Kartei:
"Die Leistung 40122 ("Transport von Briefen bis 50 g (Kompaktbrief)") vom 30.03.2020 darf am Behandlungstag nicht zusammen mit der Leistung 01435 ("Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale") vom 30.03.2020 abgerechnet werden."
Dies ist u.E. nach nicht korrekt - oder sehen wir das nicht richtig?
Wir bitten um Überprüfung und ggfs. Update. Danke.