OTK Störung - IONOS als Mailserver®
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KEINE Freigabe der macOS Version Sequoia für tomedo®
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Hallo,

vielleicht als Anregung:

Unsere derzeit genutzte Zeiterfassungssoftware gibt die Möglichkeit vor, verschiedene Zeitrahmen zu definieren, was sich bisher immer als sehr nützlich erwiesen hat:

1. Buchungsrahmen

Zeit von bis, in der der Mitarbeiter überhaupt sich ein- oder ausloggen darf (z.B. 6 - 22 Uhr). Sinnvoll, weil sich "Schichten" ja auch mal kurzfristig ändern können.

2. Arbeitszeitrahmen

Die eigentliche "Schicht", die für den Mitarbeiter geplant ist (z.B. 8 - 16 Uhr).

3. Wertungsrahmen

Mögliche vordefinierte Zeitspanne für die Unter- und/oder Überschreitung des Arbeitszeitrahmens. Sinnvoll, weil Mitarbeiter mit Ende der Schicht nicht einfach gehen können, wenn z.B. noch Patienten da sind usw.

Z.B. für die o.g. Schicht 8 - 17 Uhr. D.h. der Mitarbeiter kann sich zwar früher einloggen, gewertet wird aber erst Punkt 8 Uhr zum Schichtbeginn. Wenn er länger bleiben muss, wird jedoch eine Stunde automatisch gewertet und als Überstunde verbucht. Mit Überschreitung der 17 Uhr wird jedoch nichts mehr gewertet (z.B. weil die Praxis da normalerweise geschlossen hat)
Gefragt von (570 Punkte)
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2 Antworten

Hallo,

 

bisher gibt es keine Verknüpfung zwischen Dienstplan und Arbeitszeiterfassung. D.h. der Dienstplan stellt nur eine "Soll-Welt" dar und hat keinen Einfluss darauf, ob und wann Stechuhren zählen.

 

Da eine Umsetzung tiefgreifende Änderungen erfordert, werde ich die genannten Punkte erstmal als perspektivisch notieren und abwarten, wieviel Interesse an dem Feature besteht.
Beantwortet von (530 Punkte)
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Hallo Herr Cebulla.

Zu 1.: habe ich auch schon angesprochen wobei meiner Erfahrung nach nur der Arbeitsbeginn interessant ist. Passiert ist das in den letzten 10 Jahren Erfassung eigentlich nie, dass jemand absichtlich viel zu früh gekommen ist oder viel länger geblieben ist. Wir brauchen einen Buchungsrahmen eigentlich nicht wirklich. Ist dann wirklich mal nachts eine Nachblutung oder ein Notfall, sorgt das dann eher für Verstimmung wenn man sich nicht einloggen kann und sie dürfen es nachtragen.

Zu 2.:  der Arbeitszeitrahmen macht nicht viel Sinn, wenn sich der der Angestellte einloggt und später wieder ausloggt ist diese Arbeitszeit geleistet. Fragen sie ihren Anwalt. Wenn sie mal vor dem Arbeitsgericht waren, wissen Sie wer da Recht hat.  Aus unserer Sicht nur richtungsweisend und in der Praxis irrelevant. Dient eher der Definition des Arbeitsplatzes für die aktuelle Woche wenn die Angestellten rotieren. Schichten gibt es auch schon in Arzeko.

Zu 3.: Wertungsrahmen heisst in Arzreko nur anders. Das definieren sie mit den Arbeitszeiten pro Tag also zum Beispiel mit der 5-Stunden-Woche 8 8 8 8 8 0 0. Wird diese Zeit überschritten oder unterschritten ändert sich das Saldo. Beginnt der Angestellte mit Saldo 0 und arbeitet am ersten Montag nur zwei Stunden wird sein Saldo -6.
Beantwortet von (55.3k Punkte)
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