Hallo,
vielleicht als Anregung:
Unsere derzeit genutzte Zeiterfassungssoftware gibt die Möglichkeit vor, verschiedene Zeitrahmen zu definieren, was sich bisher immer als sehr nützlich erwiesen hat:
1. Buchungsrahmen
Zeit von bis, in der der Mitarbeiter überhaupt sich ein- oder ausloggen darf (z.B. 6 - 22 Uhr). Sinnvoll, weil sich "Schichten" ja auch mal kurzfristig ändern können.
2. Arbeitszeitrahmen
Die eigentliche "Schicht", die für den Mitarbeiter geplant ist (z.B. 8 - 16 Uhr).
3. Wertungsrahmen
Mögliche vordefinierte Zeitspanne für die Unter- und/oder Überschreitung des Arbeitszeitrahmens. Sinnvoll, weil Mitarbeiter mit Ende der Schicht nicht einfach gehen können, wenn z.B. noch Patienten da sind usw.
Z.B. für die o.g. Schicht 8 - 17 Uhr. D.h. der Mitarbeiter kann sich zwar früher einloggen, gewertet wird aber erst Punkt 8 Uhr zum Schichtbeginn. Wenn er länger bleiben muss, wird jedoch eine Stunde automatisch gewertet und als Überstunde verbucht. Mit Überschreitung der 17 Uhr wird jedoch nichts mehr gewertet (z.B. weil die Praxis da normalerweise geschlossen hat)
vielleicht als Anregung:
Unsere derzeit genutzte Zeiterfassungssoftware gibt die Möglichkeit vor, verschiedene Zeitrahmen zu definieren, was sich bisher immer als sehr nützlich erwiesen hat:
1. Buchungsrahmen
Zeit von bis, in der der Mitarbeiter überhaupt sich ein- oder ausloggen darf (z.B. 6 - 22 Uhr). Sinnvoll, weil sich "Schichten" ja auch mal kurzfristig ändern können.
2. Arbeitszeitrahmen
Die eigentliche "Schicht", die für den Mitarbeiter geplant ist (z.B. 8 - 16 Uhr).
3. Wertungsrahmen
Mögliche vordefinierte Zeitspanne für die Unter- und/oder Überschreitung des Arbeitszeitrahmens. Sinnvoll, weil Mitarbeiter mit Ende der Schicht nicht einfach gehen können, wenn z.B. noch Patienten da sind usw.
Z.B. für die o.g. Schicht 8 - 17 Uhr. D.h. der Mitarbeiter kann sich zwar früher einloggen, gewertet wird aber erst Punkt 8 Uhr zum Schichtbeginn. Wenn er länger bleiben muss, wird jedoch eine Stunde automatisch gewertet und als Überstunde verbucht. Mit Überschreitung der 17 Uhr wird jedoch nichts mehr gewertet (z.B. weil die Praxis da normalerweise geschlossen hat)