Ich habe eine grundsätzliche Frage:

Folgendes Szenariao: 

  • Ich sehe einen (mir bekannten) Patienten in der Videosprechstunde. Die Karte ist in diesen Quartal noch nicht gesteckt worden. 
  • Ich stelle ihm ein Kassen-Rezept aus.
  • Später stellt sich heraus, der Patient war in dem Quartal nicht mehr gesetzlich versichert und ich hafte für das Rezept.

Geht das überhaupt? Oder sorgt der Anmeldefluss über Arzt direkt dafür, dass ich (zumindest juristisch) auf den Versichertenstatus des Patienten vertrauen kann?

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Beste Antwort

Hallo Frau Dr. Schock, 

Patienten haken bei Betreten des Online-Wartezimmers folgende Check-Box an: 

 

Die Patienten sind folglich in der Pflicht, korrekte Angaben vor Beitritt zu tätigen, andernfalls folgt eine Rechnung durch Ihre Praxis. 

Liebe Grüße

Janina Scherer 

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Danke, das beantwortet zum Teil meine Frage.

Was ist mit den Arznei- oder Heilmittelkosten?

Der Regress kommt ja im Zweifel 3 Jahre später...
Weitere Checkboxen oder Felder zur Eingabe der Gültigkeit des Versicherungsstatus scheinen uns nur bedingt bei Ihren Bedenken zu helfen, da auch diese einfach "gefälscht" werden können.
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, würde ich Ihnen empfehlen, sich die Rückseite der Karte während der Sitzung zeigen zu lassen.
Jetzt müsste man einen Juristen fragen ob "Behandlungskosten" in einem solchen Fall die Kosten der Verordnung/Arzneimittel einschliessen (ich würde es so sehen, da ja der/die Patientin dann definitive Falschangaben gemacht hat - oder Zollsoft fügt die 1-2 Wörter zu dem o.g. Bestätigungspassus einfach hinzu...

Nanu, bin ich die erste, der dieses Problem auffällt?

Liegt das daran, dass es erst so kurz Videosprechstunden gibt? So dass noch kein Arzt einen Regress kriegen konnte?

Ich meine, es ist doch recht naheliegend, dass früher oder später - vor allem in Zeiten des eRezeptes - ein Patient nicht korrekt versichert ist.

Für mich heißt das: In der Videosprechtunde KEINE eRezepte ausstellen, sofern der Pat. noch nicht in dem Quartal da war!!!

Darum große Bitte an Zollsoft: eRezept-Blockade wenn eGK in dem Quartal noch nicht gesteckt. Oder ist das bereits einstellbar?

Wenn die Versichertennummer nicht existiert, kann dann das eRez überhaupt abgerufen werden? Das müsste doch über das Verzeichnis der Krankenkassen als Fehler in der Apotheke auflaufen, oder?
@Frau Schock, Sie können ab der 135 über die tomedo® Einstellungen in Mediks genau so eine Blockade einstellen.
Gut, dann warte ich auf das Update.
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