Habe mit der Abrechnung für das Quartal 2/2023 eine Honorarkürzung der KVWL wegen Nichtverfügbarkeit der ePA bekommen!

Kann es an einer falschen Konfiguration bei Tomedo liegen und hätte ich aktiv etwas umstellen müssen und falls ja, warum passiert sowas nicht automatisch, sodass man vor diesem Schaden verschont bleibt?

Hat jemand das gleiche Problem?
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2 Antworten

Hallo, das ist ein Ding allein zwischen Ihnen und der KV Westfalen Lippe. Wahrscheinlich haben Sie auf der Abrechnungsseite der KV an der Stelle der ePA-Verfügbarkeit kein Kreuzchen gemacht. Tomedo stellt die Funktionalität zur Verfügung.

Grüße aus dem stürmischen Harz
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Es liegt offenbar doch an Tomedo!

Allerdings konnte der Support die Ursache nicht finden!

Die vorherige und die aktuelle Abtechnung waren korrekt, also im Prüfprotokoll stand unter Container- Abschluss, dass alle Daten zu Konnektor und ePA übertragen wurden!

In der Abrechnung für 2/2023 war mein Prüfprotokoll allerdings über 100 Seiten lang und mit Einträgen, die mir als Laie nichts sagen ("wenn in einem Datensatz die FK 3010 vorhanden ist, dann muss für min. eine der unter FK 5098 angegebenen (N)BSNR im Besadstensatz das Feld 0224 (Produkttypversion des Konnektors) vorhanden sein."

Aha! Soso. Diese Meldung dann bei jedem Pat. und am Ende dann der Container-Abschluss: es wurden keine Produktversionen des Konnektors und ePA- Kennzeichnungen übertragen!!!!

Tomedo-Support konnte mir zwar nicht sagen, warum, aber dass ich nun 1% Abzug bei meiner Abrechnung habe, sei einzig mein Problem, da ich ja die Warnung im Prüfprotokoll hatte und selber schuld bin, dass ich diese unvollständige Abrechnung abgegeben habe (wohlgemerkt: nicht als fehlerhaft deklariert)!

Schmeckt irgendwie nach Bug und Tomedo-Murks, aber man lässt mich mit dem Schaden im Regen stehen!
Sehr geehrter Herr Olbrich,

könne Sie mit den Teamviewer vom Server zukommen lassen. Dann würde ich genau schaun was passiert ist.
Sehr geehrter Herr Olbrich,

tomedo sollte im normalzustand in der KV Abrechnung angeben das ePA verfügbar ist. Bei der Abrechnung müssen Sie den (nervigen) modalen Dialog dazu bestätigt haben. Wenn die KV die Infos nicht hat gibt es 3 Möglichkeiten:

a) Sie haben manuell in der Betriebstättenverwaltung die Angabe zu ePA angegeben

b) Die KV hat die infos zu ePA1 und ePA2 durcheinandergebracht (Hier gab es viele Verwirrungen der KVen die die ANsage der KBV nicht verstanden haben)

c) Die KV wollte einen extra Zettel mit der Bestätigung haben.

 

um a) auszuschliessen müssten Sie in den PDFs der KV Anbrechnung nochmal schaun was da zu ePA steht.
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Hallo zusammen,

auch mir hat die KVWL das Honorar gekürzt. In meiner Abrechnung wurde mir angezeigt, dass mein ePA den Status 2 hat. Betrifft das jetzt nur die KVWL? Wo liegt mein Fehler?

LG Mario Koopmann
Sehr geehrter Herr Olbrich,

in Ihrer KV-Abrechnung zu Q2/2023 ist die Information zu Verfügbarkeit der ePA2 enthalten und wird KBV konform übermittelt. Ich vermute es handelt sich hier um meinen Fall c). Wahrscheinlich will/wollte die KV eine extra Bestätigung von Ihnen haben, das ihr genuztes PVS ePA2 unterstützt. Können Sie hier nochmal bei der Ihrer KV/dem Sachbearbeiter/in sprechen wie der ePA2 Status zu übermitteln ist (extra Schrieben, Formular, Webseite ...)? Wenn Sie da noch eine Bestätigung von zollsoft brauchen können wir da was aufsetzen.

Sollte die KV die KV-Abrechnung als Grundlage nutzen für ihre "nicht ePA Fähigkeit" so müssen wir das direkt mit der KV klären.
Sehr geehrter Herr Thierfelder,

ich habe ebenfalls eine Honorarkürzung hinnehmen müssen. Nach Rücksprache mit der KVWL liegt das Problem in der fehlenden Zertifikatsnummer und dessen Ablaufdatum in der KV-Abrechung Q2/2023. Auffällig ist jedoch, dass diese Informationen im Q1 und Q3 2023 problemlos und automatisch mit der KV-Abrechnung übertragen wurden. Und zu keinem Zeitpunkt habe ich in den Einstellungen Veränderungen vorgenommen. Es handelt sich folglich nicht um einen Anwenderfehler.

MfG

Mario Koopmann
Das heisst bei Ihnen geht es nicht um die ePA?
bei mir geht es auch um die ePA... es fehlten die oben genannten Zertifikatsinformationen.
Die Diskussionsgrundlage ist mir jetzt etwas unklar warum und was genau gestrichen wurde. Könnten Sie uns bitte das Schreiben der KV zukommen lassen?
wären Sie bitte so freundlich, mir Ihre Email-Adresse zu nennen.
Könnten Sie das über unser Portal machen?

https://zollsoft.atlassian.net/servicedesk/customer/portals
Sehr geehrter Herr Thierfelder,

nun sieht es nach weiteren Rückmeldungen Betroffener so aus, dass wir Anwender nichts für die fehlerhafte Datenübermittlung über ePA- Fähigkeit im Quartal 2/2023 können.

Daher bitte ich Zollsoft, das oben angekündigte Schreiben an die KVWL aufzusetzen und in vorgeschlagener Weise zur Klärung mit der KVWL in Verbindung zu treten.

Den Widerspruch gegen die Abrechnung habe ich bereits eingereicht. Nun fehlt noch die Unterstützung von Zollsoft.

Danke!
Sehr geehrter Herr Olbrich,

können SIe uns Ihr Schreiben auch zukommen lassen. So wie es hier geschildert ist sind es zwe verschiedene Probleme.
Bei mir wurden aber ebenfalls die Daten von 1/2023 und 3/2023 fehlerfrei übermittelt, so wie von Herrn Koopmann beschrieben.

Ich werde Ihnen mein Schreiben zukommen lassen. Es enthält jedoch weniger Infos als die Container-Meldung bei den Warnhinweisen!?!

Konnten Sie denn bei der Fernwartung auf meinem Server irgend einen Grund für die ausgebliebene Datenübermittlung finden?
Schreiben ist an Support raus!
Zu ePA konnte ich nichts finden. Das war so ok.

Es gab das Problem mit den Konnektorzertifikatablaufdatum. Sie hatten genau diese Version die einen Fehler beinhaltet hat. Es kam zu der Zeit bei Praxen die die erste angelegte Betriebsstätten in tomedo gelöscht haben und eine neue nutzen. In dem Fall kam es dazu das Konnektorzertifikatablaufdatum von dieser gelöschten Betriebsstätte genutzt worden ist und nicht das von der aktuellen Betriebsstätte. Und da diese Betriebsstätte nicht genutzt wird ist auch keine Konnektorzertifikatablaufdatum hinterlegt. Deswegen auch die 100 Seiten Warnungen.

-> Jetzt ist meine Frage warum die KV genau gestrichen hat. Mit unkonkreten Fragen kommt mein bei den KVen selten zum Ziel... deswegen meine Nachfragen.

PS: Danke für Infos.
Herr Thierfelder,

ich verstehe Sie und Ihre Nachfragen nicht!

Sie haben doch genau gesehen, warum die KV gestrichen hat! "Da Sie gegenüber der KVWL den erforderlichen Nchweis über die technische Ausstattung für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte nicht erbracht haben, ist die KVWL (...) verpflichtet, Ihr Honorar um 1% zu kürzen."

Die Abrechnungsdatei 2/2023 von Tomedo enthielt bei mir offensichtlich nicht die erforderlichen Angaben, wofür ich aber nichts kann und womit ich auch nicht rechnen musste, da es im Vor- und Nachquartal ja von alleine und ordnungsgemäß funktioniert hat!

Zudem erscheint nach 102 Seiten der Hinweis:

"Für die Betriebsstätte '191644600' werden in der Abrechnung keine Produktversion des Konnektors und die Kennzeichnungen, dass in der Betriebsstätte ein ePA Stufe 2-fähiges, eRezept-fähiges, NFDM-fähiges und eMP-fähiges Softwaremodul vorhanden ist, übertragen. In der Abrechnungsdatei ist kein Ablaufdatum des Konnektorzertifikats enthalten."

Ja, aber warum denn?

Das ist genau genau meine Frage und das, was die KVWL bemängelt!!!

Sie haben es doch gelesen. Warum verstehen Sie das dann nicht?

Und was kann ich dafür, wenn die Tomedo-Abrechnung fehlerhaft ist, weil Ihre Begründung lautet:

"Es gab das Problem mit den Konnektorzertifikatablaufdatum. Sie hatten genau diese Version die einen Fehler beinhaltet hat. Es kam zu der Zeit bei Praxen die die erste angelegte Betriebsstätten in tomedo gelöscht haben und eine neue nutzen. In dem Fall kam es dazu das Konnektorzertifikatablaufdatum von dieser gelöschten Betriebsstätte genutzt worden ist und nicht das von der aktuellen Betriebsstätte. Und da diese Betriebsstätte nicht genutzt wird ist auch keine Konnektorzertifikatablaufdatum hinterlegt."

Wenn Tomedo fälschlicherweise das Konnektorzertifikatablaufdatum mit einer (bereits im Jahr 2018!) gelöschten Betriebsstätte nutzt, dann liegt das Problem doch offensichtlicherweise bei Tomedo und nicht bei mir als Nutzer, oder verstehe ich da irgendetwas nicht?

Was ist daran unkonkret?
In Ihrem Bescheid steht das die Info zu ePA nicht übertragen wurde, mehr nicht.

Ich habe gerade mit der KV gesprochen. Ich habe nachgefragt warum das so ist und konnte nur eine unbefriedigende Antwort erhalten mit den Satz " ... das betrifft alle PVS Anbieter mal und wir wissen auch nicht genau warum ... ". Ich habe erklärt das die Informationen zu ePA2 KBV konform in der Abrechnungsdatei enthalten sind, worauf ich den gleichen Satz nochmal gehört habe.

Ich habe auch gefragt ob wir (zollsoft) hier was machen können, also ob wir für alle tomedo Kunden sagen können das ePA unterstützt wird. Darauf habe ich ein definitives NEIN bekommen. Jede Praxis muss selbst einen Widerspruch einlegen mit der Informationn das die ePA Information doch übertragen worden ist.

Am besten schreiben Sie im Einspruch das Ihr PVS Anbieter das geprüft hat und das in der Abrechnungsdatei (.con Datei) das Feld 0225 mit dem Wert 2 und das folgende Feld 0226 mit dem Wert 1 (also ePA2 Unterstützung) enthalten ist
Herr Thierfelder,

nochmal:

Ihre Behauptung ist unwahr! Tomedo hat die Information eben nicht übertragen!

Sie waren doch auf meinem Server und haben die Container- Info gelesen!

Da steht eindeutig, dass die Daten bei der Anrechnung nicht angegeben wurden!!!

Seite 102 (!) desPrüfprotokolls der Abrechnung 2/2023 sagt unter Container-Abschluss:

"Für die Betriebsstätte '191644600' werden in der Abrechnung keine Produktversion des Konnektors und die Kennzeichnungen, dass in der Betriebsstätte ein ePA Stufe 2-fähiges, eRezept-fähiges, NFDM-fähiges und eMP-fähiges Softwaremodul vorhanden ist, übertragen. In der Abrechnungsdatei ist kein Ablaufdatum des Konnektorzertifikats enthalten."

Herr Thierfelder, wie passt das zu Ihrer Aussage, die Daten seien übermittelt?

Das sind 2 Informationen.

a) das die Produktversion nicht übertragen wird:

Für die Betriebsstätte '191644600' werden in der Abrechnung keine Produktversion des Konnektors und die Kennzeichnungen

b) das ePA, eRezept, NFDM, eMP von tomedo unterstützt und übertragen wird:

... dass in der Betriebsstätte ein ePA Stufe 2-fähiges, eRezept-fähiges, NFDM-fähiges und eMP-fähiges Softwaremodul vorhanden ist ...

und das ist exakt was in der Abrechnungsdatei steht. -> ePA Information ist an die KV gegangen.

Hier auch nochmal Ihre erwähnte Abrechnungsdatei:

https://update.kbv.de/ita-update/Abrechnung/KBV_ITA_VGEX_Datensatzbeschreibung_KVDT.pdf

auf Seite 26 Steht die Information.

OT: Wie auch immer dies Problem am Ende ausgeht: Die Kompetenz bezgl. EDV bei der KV (bei mir Hamburg), die Sie andeuten, ist immer wieder gruselig. Ich halte meine EDV-Kenntnisse für sehr begrenzt, aber wenn ich mit der EDV Abteilung der KV spreche, unterscheidet sich das kaum von einem Gespräch mit meinen MFAs. Ich versuche gerade denen zu erklären, was Rechtevergaben bei ihrer eigenen iOS App bedeuten... mein Sohn versteht das schneller! Hat nichts mit Ihrem Problem zu tun, aber wenn mit solch durchschnittlichem Wissen (" ... das betrifft alle PVS Anbieter mal und wir wissen auch nicht genau warum ... ") Entscheidungen über Honorarkürzungen in beträchtlicher Höhe gefällt werden, kann einen das echt sauer machen!
Sehr geehter Herr Thierfelder,

nun hat die KVWL meinem Widerspruch stattgegeben, da meine Sortware je ePA-fähig ist.

Allerdings widersprechen die Angaben der KV Ihrem vehementen Abstreiten, dass der Fehler bei Tomedo lag!!!

Begründung der KVWL: "Zudem wurde der KVWL mit Schreiben vom 03.11.2023 seitens des Softwareanbieters tomedo bestätigt (...). Es habe im Quartal 2/2023 jedoch zwei tomedo-Versionen gegeben, bei denen die Produktversion des Konnektors nicht korrekt übermittelt worden sei."

Ich denke, hier ist eine Stellungnahme von Herrn Thierfelder im Interesse aller Tomedo-Nutzer!

Ich fühle mich nicht ordentlich beraten und aufgeklärt!
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