Liebes Forum,
wir wollen zukünftig, für den Versand von Privatrechnungen, den tomedo® Onlinebrief nutzen. Wenn ich vorherige Forum-Diskussionen richtig verstanden habe, sollte für eine DS-GVO-konforme Nutzung ein Auftragsverarbeitungsvertrag vorliegen.
Bei folgenden Punkten bräuchte ich noch Hilfe:
1. Ist ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag zur Nutzung dieses Services notwendig oder ist dies im Nutzungsvertrag zur PVS bereits eingeschlossen?
2. Müssen Patienten der Nutzung des tomedo Onlinebrief per Unterschrift zustimmen, oder reicht die Bekanntmachung über die aushängende Patienteninformation zum Datenschutz?
Herzlichen Dank im Voraus.
S. Keller
wir wollen zukünftig, für den Versand von Privatrechnungen, den tomedo® Onlinebrief nutzen. Wenn ich vorherige Forum-Diskussionen richtig verstanden habe, sollte für eine DS-GVO-konforme Nutzung ein Auftragsverarbeitungsvertrag vorliegen.
Bei folgenden Punkten bräuchte ich noch Hilfe:
1. Ist ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag zur Nutzung dieses Services notwendig oder ist dies im Nutzungsvertrag zur PVS bereits eingeschlossen?
2. Müssen Patienten der Nutzung des tomedo Onlinebrief per Unterschrift zustimmen, oder reicht die Bekanntmachung über die aushängende Patienteninformation zum Datenschutz?
Herzlichen Dank im Voraus.
S. Keller