E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der letzten Privatabrechnung wurde eine Fehlermeldung angezeigt, dass zwei unserer abweichenden Rechnungsempfänger fehlerhaft eingetragen sind.

Hierbei handelt es sich zum einen um ein Krankenhaus, in dem konsiliarische Untersuchungen durchgeführt werden. Patienten, die in diesem Krankenhaus untersucht werden, erhalten von uns (sofern sie nicht selbst privat versichert sind) eine Rechnung, die zu Lasten dieses Krankenhauses geht. Die Fehlermeldung besagt, dass der Vorname in der Rechnungsadresse unzulässig sei. (Auch wenn wir das Feld für den Vornamen frei lassen oder mit einer Abkürzung füllen, wird dieser Fehler angezeigt)

Das Krankenhaus haben wir als "neuen Patienten" angelegt, um bei der Rechnungsanschrift die dazugehörigen Daten einfügen zu können. So handhaben wir dies ebenfalls mit der Bundeswehr und der Polizei, bei den gesetzlichen abweichenden Rechnungsempfängern.

Uns stellt sich die Frage, ob es eine andere Möglichkeit gibt, abweichende Rechnungsempfänger einzutragen oder wie wir uns bei dieser Fehlermeldung verhalten sollen.

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Hilfe!

 

Hautärzte am Fastnachtsbrunnen

Sanitätsrat Dr. med. Scheicher
Gefragt von (400 Punkte)
0 Punkte

1 Antwort

Können Sie bitte die Krankenhausdaten und die Fehlemeldung mit Screenshots veranschaulichen. 

Was ist in Rechnungsdetails im Reiter "Rechnungsanschrift" eingetragen?

Beantwortet von (16.2k Punkte)
+1 Punkt
Sehr geehrte Frau Pavlyukevich,

herzlichen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung! Das Problem konnte zwischenzeitlich anderweitig behoben werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Sanitätsrat Dr. med. Scheicher
15,811 Beiträge
23,521 Antworten
41,229 Kommentare
11,001 Nutzer