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.....Die Leistung 01610 ("Bescheinigung zur Belastungsgrenze") vom 15.07.2021 sollte im Behandlungsfall (= Quartal) nicht zusammen mit der Leistung 03005 ("Versichertenpauschale ab Beginn des 76. Lebensjahres") vom 02.07.2021 abgerechnet werden....

Wie soll mann denn diese Bescheinigung sonst abrechnen???

 

 

Dr. Marks
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1 Antwort

Ja, dies ist eine der vielen Leistungen, die in der Pauschale verschwinden: https://www.kbv.de/html/13259.php?srt=relevance&stp=fulltext&q=01610&s=Suchen

Ich habe mal angefangen, die verschiedenen Einzelleistungen, die mit der Pauschale abgegolten sind, zusammenzurechnen - es hat nicht lange gedauert, bis ich so frustriert war, dass ich aufgehört habe...

Sie brauchen die 01610 nur in folgendem Fall: der Patient kommt im Quartal ausschließlich zur Erstellung der Bescheinigung in die Praxis - dann 01430 + 01610 abrechnen.
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unglaublich wie wir da tagtäglich verarscht werden .... nach 30 Jahren immer noch kein Ende des Kopfschütelns .... zum Glück konnte ich meine Kinder davon abhalten auch so ein Schwachsinn zu machen wie ich... wir sind doch als Hausärzte die dummen Allesmitmacher - das hat die Politik schon lange erkannt und instrumentalisiert...na dann weiter so Kollegen
Ich habe meine Zulassung zum Quartalsende zurückgegeben, war ganz unkompliziert ;-) Machen Sie was neues, weniger GKV, mehr Medizin!

Fun fact: Die Ü65-Kollegen in der Umgebung meines Noch-Praxis-Standorts machen immer noch weiter, in der Hoffnung, doch noch einen Nachfolger zu finden...
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