E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Kann mir jemand weiterhelfen, ab wann man im hausärztliche Bereich einen iFOBT im der neuen eDoku für das neue "organisierte Krebsvorsorgeprogramm" des G-BA eintragen muss ... wir machen meisst iFOBT-Tests im Rahmen des Check-up 35 ... wenn er dann positiv ist geht der Pat. zum Gastroenterologen ....

Verstehe das Schreiben des G-BA hier nicht ganz ...

Würde mich über die Info eines "Wissenden" freuen :-)
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Also in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme finde ich nur eine Dokumentationspflicht für Koloskopie durchführende und iFobt-auswertende Ärzte. Nicht für Ärzte, die den iFobt ausgeben und weiterleiten. 

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2237/oKFE-RL-2020-06-18-iK-2020-08-28.pdf

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Danke für die Antwort, ich war mir unsicher ob es nur für die auswertenden Ärzte gilt ....
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