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Kann mir jemand weiterhelfen, ab wann man im hausärztliche Bereich einen iFOBT im der neuen eDoku für das neue "organisierte Krebsvorsorgeprogramm" des G-BA eintragen muss ... wir machen meisst iFOBT-Tests im Rahmen des Check-up 35 ... wenn er dann positiv ist geht der Pat. zum Gastroenterologen ....

Verstehe das Schreiben des G-BA hier nicht ganz ...

Würde mich über die Info eines "Wissenden" freuen :-)
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Also in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme finde ich nur eine Dokumentationspflicht für Koloskopie durchführende und iFobt-auswertende Ärzte. Nicht für Ärzte, die den iFobt ausgeben und weiterleiten. 

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2237/oKFE-RL-2020-06-18-iK-2020-08-28.pdf

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Danke für die Antwort, ich war mir unsicher ob es nur für die auswertenden Ärzte gilt ....
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