E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Aktuell kommt es vermehrt zu Störungen und Dienstausfällen in der TI, die das Signieren, u.a. von E-Rezepten, beeinträchtigen.
Infos dazu finden Sie in diesem Forumsbeitrag.
Immer wieder stimmen die Impfempfehlungen von Impfdoc nicht. V.a. falsche Indikationen machen Probleme. Zuletzt letzte Woche: MMR Impfung bei 79 jährigen wegen Leukämie!!

Problem: wenn die Arzthhilferinnen den analogen Impfpass ins Impfdoc einpflegen, tippen sie auf Impfpass vollständig. Danach werden der Impfplan und Indikationen im Impfstatus erstellt. Es fehlt dabei eine notwendige Validierung von einem Arzt. Das ist extrem wichtig.

Lösung: Extra Validierungsmöglichkeit durch einen Behandler. z.B. durch ein Häkchen, das nur von einem Behandler gesetzt werden darf. Dabei wird die Validierung mit Name des Behandlers und Datum der Validierung erstellt.

Hintergrund: Patienten bekommen ihren digitalen Impfpass via Gesundakte. Hier soll möglich sein, dass ein Arzt die fälligen Impfungen freigibt. Davor darf der Impfstatus nur unter Vorbehalt erscheinen.

Alternative:
Das bereits bestehende  Häkchen für "Impfungen vollständig" könnte man verwenden, indem eben nur Behandler dieses Häkchen setzen dürfen.
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1 Antwort

Hallo Dr.Sirfi,
Ihre Frage hat eine lebhafte Diskussion unter Einbeziehung der medizinschen Redaktion ausgelöst, insbesondere in Bezug auf einen gut handhabbaren Arbeitsablauf beim Einpflegen des gelben Impfpasses.
Eine Änderung in Ihrem Sinne wird auf jeden Fall eingeführt werden, schon aufgrund des IfsG.
 
Wir werden spätestens dann eine Validierung der digitalisierten Impfeinträge zulassen, wenn geklärt ist, ob eine Impfung durch Siegel oder QES zu validieren ist. Eines von beiden wird kommen, das schreibt das IfsG vor:

Abgekürzt:

Die Impfdokumentation muss zu jeder Schutzimpfung folgende Angaben enthalten:

….Bestätigung in Schriftform oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel durch die für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortliche Person….

Bei Nachtragungen in einen Impfausweis kann jeder Arzt die Bestätigung ….vornehmen …., wenn …. eine frühere Impfdokumentation über die nachzutragende Schutzimpfung vorgelegt wird.

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__22.html

Somit wird also tatsächlich recht genau diese Validierungsmöglichkeit geschaffen werden - allein schon aufgrund der Gesetzeslage.

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