E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
N'abend!

Ich soll für meine Kollegen «Analogziffern» eingeben für die Rechnungsstellung von Gutachten. Wie gehe ich da am besten vor? Verwende ich da GOÄ-Analogziffern ...? Hat ja mit der GOÄ nix zu tun ...?! Die BG-Gutachten kapier' ich, da sind ja UV-GOÄZoffern hinterlegt. Aber die Sozialgerichtsgutachten und die Versicherungsgutachten: wie lege ich am besten eine «Arbeitsstunde» à 60 € an? Bitte Tipps dazu! DANKE!

 

Sozialgerichtsgutachten:

- Arbeitsstunde a 60.- Euro

- Schreibgebühren 0,75 Euro pro 1000 Anschläge

 

Versicherungsgutachten:

Gutachtensgebühr 300.- Euro

Schreibgebühr je Seite 3,50 Euro

 

BG Gutachten:

- Erstes Rentengutachten nach Nr. 146 120,00 Euro

- Zweites Rentengutachten nach Nr. 148 100,00

- Rentengutachten (Nachprüfung MdE) nach Nr. 150 100,00

- Freies Gutachten ohne ursächlichen Zusammenhang nach Nr. 160 180,00 Euro

- Zusammenhangsgutachten nach Nr. 161 280,00

- Eingehendes wissenschaftliches Gutachten nach Nr. 165 360,00 Euro
Gefragt von (3k Punkte)
0 Punkte

1 Antwort

Hallo Kollege Durst!

Eigentlich ganz einfach:

Sie gehen über Admin / Privat GOÄ / GOÄ-Katalog in die Ziffernverwaltung, klicken unten links auf das Schloßsymbol um die Bearbeitung zu ermöglichen.

Dann legen Sie über das "+" Zeichen oben rechts unter dem Ziffernfenster einfach eine neue "Ziffer" an, vergeben einen beliebigen Namen und tragen unten den gewünschenten Betrag ein. Voilà !

PS: bitte höllisch aufpassen, dass sie nicht eine existierende Ziffer verändern. Das ist ganz schnell passiert, deshalb ist ja das Schloss eingebaut worden!
Beantwortet von (33.4k Punkte)
+1 Punkt
Supi, danke! So einfach kann es sein ....  ;-)
15,814 Beiträge
23,522 Antworten
41,236 Kommentare
11,013 Nutzer