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N'abend!

Ich soll für meine Kollegen «Analogziffern» eingeben für die Rechnungsstellung von Gutachten. Wie gehe ich da am besten vor? Verwende ich da GOÄ-Analogziffern ...? Hat ja mit der GOÄ nix zu tun ...?! Die BG-Gutachten kapier' ich, da sind ja UV-GOÄZoffern hinterlegt. Aber die Sozialgerichtsgutachten und die Versicherungsgutachten: wie lege ich am besten eine «Arbeitsstunde» à 60 € an? Bitte Tipps dazu! DANKE!

 

Sozialgerichtsgutachten:

- Arbeitsstunde a 60.- Euro

- Schreibgebühren 0,75 Euro pro 1000 Anschläge

 

Versicherungsgutachten:

Gutachtensgebühr 300.- Euro

Schreibgebühr je Seite 3,50 Euro

 

BG Gutachten:

- Erstes Rentengutachten nach Nr. 146 120,00 Euro

- Zweites Rentengutachten nach Nr. 148 100,00

- Rentengutachten (Nachprüfung MdE) nach Nr. 150 100,00

- Freies Gutachten ohne ursächlichen Zusammenhang nach Nr. 160 180,00 Euro

- Zusammenhangsgutachten nach Nr. 161 280,00

- Eingehendes wissenschaftliches Gutachten nach Nr. 165 360,00 Euro
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1 Antwort

Hallo Kollege Durst!

Eigentlich ganz einfach:

Sie gehen über Admin / Privat GOÄ / GOÄ-Katalog in die Ziffernverwaltung, klicken unten links auf das Schloßsymbol um die Bearbeitung zu ermöglichen.

Dann legen Sie über das "+" Zeichen oben rechts unter dem Ziffernfenster einfach eine neue "Ziffer" an, vergeben einen beliebigen Namen und tragen unten den gewünschenten Betrag ein. Voilà !

PS: bitte höllisch aufpassen, dass sie nicht eine existierende Ziffer verändern. Das ist ganz schnell passiert, deshalb ist ja das Schloss eingebaut worden!
Beantwortet von (37.2k Punkte)
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Supi, danke! So einfach kann es sein ....  ;-)
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