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Ab dem 06.01.2022 gilt eine neue Impfdosisnomenklatur für Auffrischungen.

zu finden im Fenster zur Erzeugung des EU-Zertifikats.

Die neue Nomenklatur wirft zahlreiche Fragen zur Durchführung auf. Anlass meiner aktuellen Frage ist jetzt eine Genesene, die während der Schwangerschaft nicht geimpft wurde, an Covid erkrankte und mittlerweile genesen ist. Die hat jetzt eine 1. Impfung nach Genesung erhalten.

Eine Impfung mit Johnsen&Johnsen galt lange Zeit als vollständige Impfung. Entsprechend wurde die Verabreichung der Folgeimpfung als Boosterimpfung deklariert und sollte  nach Vorgaben der KV als 3/3 im Zertifikat angegeben werden.

Jetzt gilt diese Impfung nur als Optimierung des Impfschutzes und wird als Optimierung deklariert und mit 2/1 verschlüsselt. Diese Möglichkeit wird bei der Zertifikaterzeugung zur Auswahl angezeigt.

Genesene sind nach der neuen Nomenklatur wie Geimpfte mit Johnsen zu behandeln

Nur läßt sich das nicht mit dem Zertifikat erzeugen.

Dort gibt es bei der Genesenen Impfung als einzige Option nur die Möglichkeit 1/1 auszuwählen, denn es ist keine Auffrischung, sondern entspricht einer folgeimpfung, die nach der Nomenklatur 2/2 für die Impfstoffe von Biontech, Moderna oder Astra gilt.

Die Impfung nach einer Genesung müßte genau wie die Impfung nach Johnsen&Johnsen, wenn die Nomenklatur übertragbar wäre  als 2/1 deklariert werden, damit der vollständige Impfschutz bestehen bleibt, der nach der Genesung gültig ist.

Wenn ich aber eine Genesenenimpfung mit 1/1 verschlüssele, steht im Karteieintrag zwar genau das drin, nicht aber auf dem EU Zertifikat, so das der Genesene aber zum ersten mal Geimpfte überhaupt keinen Impfschutz zu haben scheint. Die Boosterimpfung nach Stiko wird genau wie nach der Optimierung erst nach weiteren 3 Monaten empfohlen ist. Eine Folgeimpfung wäre aber nach 3 Wochen möglich.

Der mit Johnsen Geimpfte erhält ein Zertifiakt 2/1 und soll in 3 Monaten geboostert werden.

Der Genesene erhält nach der folgenden Impfung ein Zertifikat 1/1.

Im Karteieintrag, den Tomedo erzeugt steht drin, dass es eine Genesenenimpfung ist, auf dem Zertifikat steht aber nur 1. Impfung.

Wenn jemand solch ein Zertifikat vorlegt, erkennt kaum jemand, dass damit ein vollständiger Impfschutz besteht. Das geht wahrscheinlich nur, wenn das beim Auslesen des Barcodes auch richtig angezeigt wird. Auf dem Zertifikat ist das aber nicht ersichtlich.

Wie ist das Problem zu lösen?

Mir kommte es so vor,  dass die Verantwortlichen selber nicht mehr Bescheid wissen.

 

Wenn ich das alles richtig verstehe müßte die Dokumentation folgendermaßen richtig sein. Ungeklärt ist m.E. die 2. Folgeimpfung bei Genesenen.

 

Impfdokumentation

nach Astra, Moderna oder Biontech

Grundimpfung Menu Impfung 1/1

Folgeimpfung Menu Impfung 2/2

2. Folgeimpfung(Booster) Menu Auffrischung 3/3

 

Jannsen

Grundimpfung Menu Impfung 1/1

Folgeimpfung Menu Auffrischung 2/1

2. Folgeimpfung(Booster) Menu Auffrischung 3/1

 

Genesene

1. Impfung nach Genesung Menu Genesenen Impfung 1/1

2. Folgeimpfung(Booster) Menu Auffrischung 2/1 das Menu Genesenen Impfung sieht keine 2. Folgeimpfung vor.

Das dürfte dann aber falsch sein, weil das Zertifikat wie die Folgeimpfung nach Jannsen nach 3 Monaten eine 2. Folgeimpfung verlangt.

Auch ist die Frage nicht geklärt, wie 2. fach Geimpfte, die sich vor Erhalt der 2. Folgeimpfung  infizieren,  anschließend zu dokumentieren sind. Hier sollte schleunigst das BGM Stellung  beziehen und die Zertifikaterstellung überarbeiten.

 

Gefragt in Frage von (36.1k Punkte)
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Ich war auch einigermaßen entsetzt als ich dieses Kuddelmuddel gelesen habe. Schon wie man darauf kommen kann, es als 2/1 oder 3/1 zu benennen (was ich eher mit 3 von 1 oder 2 von 1 übersetzen würde). Wenn damit das Verhältnis Gesamtimpfungen zu Grundimmunisierung gemeint ist, (die einzige Erklärung die mir eingefallen ist) hätte man doch bei den mRNA Impfstoffen auch 3/2 oder 4/2 schreiben müssen?? Ich glaube die sind im BMG oder wo immer so ein Blödsinn verzapft wird dauerbreit.... Prost!

1 Antwort

Hallo,

grundlegend ist es so, das mit einem vorgelegten Zertifikat sowieso Informationen fehlen. Das Kind ist leider in den Brunnen gefallen. Gut wäre es gewesen wenn alle Impfungen im Zertifikat sind, aber jetzt ist es leider so das man nicht mehr klar sagen kann mit welchen Sachen eine Person geimpft worden ist.

Weiterhin ist die Frage ob wir eine Option in tomedo vergessen haben -> also die 2/1 im Genesenen-Tab? Nach 5-maligem lesen des Auschnitts weiss ich auch nicht mehr was man nehmen sollte. (Sicherlich sind das Grenzfälle, die aber natürlich beachten muss) Wenn etwas technisch nicht geht, so sagen Sie bitte bescheid, dann liefern wir nach.

Wenn es um inhaltliche Sachen gehen sollte (machen diese Regelungen Sinn etc), so können wir nur die Regeln 1zu1 angeben. Mein Fehler ist das ich die Quelle nicht angegeben habe (Asche auf mein Haupt das war dumm). Dieses Dokument kommt vom BMG. Leider ist das wie ich heute von IBM erfahren habe noch nicht das offizielle Dokument. Wenn das verfügbar ist werde ich das nachreichen.
Beantwortet von (90.1k Punkte)
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Grundsätzlich ist das Zertifikat ziemlicher Schrott, denn es fehlt die Chargennummer zur korrekten Dokumentation.

Dieser Fehler ist eigentlich skandalös, wenn man den enormen finanziellen Aufand und die lange dauer der Entwicklung bercksichtigt. Ich glaube dass die Programmierer von Zollsoft das besser hingekriegt hätten. Wenn jemand so ein Zertifikat ohne tatsächliche Impfung erstellt, läßt sich niemals der Fälschungsnachweis führen, anders beim gelben Impfpass, da entlarvt man die Fälschungen durch die nstimmigen Chargennummern.

Vielleicht sollte man nach all dem Hin und Her mal die obige Frage den Experten im BGM stellen. Wir und meine MFA müssen damit leben. Als wir den mit Johnsen &Johnsen Geimpften das Zertifikat als 2/2 ausgestellt haben, hat die VovPass App erst einmal den vollständigen Impfschutz aufgehoben. Die KV hat uns dann angehalten, diese Impfung als 3/3 auszustellen, womit dann wieder der korrekte Vollschutz in der App angezeigt wurde. Ich habe mich an die Empfehlung der KV gehalten, was ziemlich logisch erschien. Indem dann plötzlich die Folgeimpfung nicht wie bei den anderen Impfstoffen als Booster, sondern nur noch als Optimierung betrachtet wurde und zusätzlich jetzt noch eine dritte Impfung notwendig ist, frage ich mich, ob die Empfehlung bei diesen Impflingen noch 3 Monate mit der abschließenden Impfung zu warten, wirklich bindend ist. Es ist nur eine Empfehlung, der wahrscheinliche jede wissenschaftliche Grundlage fehlt.
Hier würde ich gerne noch die Frage nach der Abrechnung anschliessen:

Wir haben bisher ja auch nach Johnson die 2. Impfung bereits als Auffrischung mit entsprechender Ziffer abgerechnet, welche Ziffern geben die Kollegen jetzt für die 3. Impfung an? 2x Auffrischung hintereinander?
Das ist völlig richtig und zeigt, dass sämtlichen Statistiken ungenau sind. Die Abrechnungsziffer dient ja nicht nur der Abrechnung, bei der es uns eigentlich egal sein dürfte, ob wir 1.Impfung, Folgeimpfung oder Auffrischung bei 4 verschiedenen Impfstoffen und mittlerweile 4 Altersgruppen verschlüsseln und melden sollen.
Mein Kommentar war auch keine Kritik an tomedo, sondern an den Machern des Zertifikats, nur zur Klarstellung...

Hallo Herr Thierfelder,

die Verwirrung ist komlett, die KVBW schreibt (aktualisiert, seit ca. Mo.) nun folgendes:

 

Sehr geehrte Frau Wieder,

wie ich angedeutet habe war die Anforderung des BMG das wir die neue Nomenglatur bis zum 1.2.2022 umsetzen sollen scheinbar inoffiziell (wie ich gestern 18.1.2022 von IBM erfahren habe). Evtl waren wir zu schnell damit und die KVBW weiss das noch nicht/hat es noch nicht umgesetzt. Ich rede nochmal mit IBM/BMG was jetzt nun richtig ist

-> mein persönlicher Eindruck ist: Sie sollte die Ausstellungsregeln der KVBW igniorrieren und die des BMG/RKI nutzen, denn die stellen die Zertifikat aus und sind für die Verifizierung zuständig. Da hat die KVBW nichts zu melden. Bei den Abrechnungsziffern sollten Sie aber auf die KVBW hören, von denen bekommen Sie ja Ihr Geld.
Hallo Herr Thierfelder,

vielen Dank für Ihre Info - ja, so dachte ich mir das auch.
Hallo Frau Wieder

so dumm ist das Schmea der KVBW nicht zumindest logischer als das was vom BMG vorgeschlagen wird. Bis neulich galt ja auch 3/3 für die Folgeimpfung nach Jannsen.
Hallo, nicht machen, das ist nicht richtig und man bekommt es nicht bezahlt.
Eine Auffrischziffer kann nicht im gleichen Quartal wie die Abschlussimpfziffer abgerechnet werden.

Also: Die 2. Impfung nach Johnson (ab nachg 4 Wochen) ist eine zweite Abschlussimpfung (wir haben an die KV 22 Korrekturen geschickt). Zertifikat 2/1. Erst danach (3 Monate) die Auffrischung. (Zertifikat 3/1.
Und "Nomen G latur" muss thüringisch sein - hier und im Tomedo auch.
Klingt vermutlich besser als es aussieht.
Die kommt von meiner Unfähigkeit richtig zu schreiben. Leider ist die Version schon rausgegangen nachdem es bemerkt worden ist.
Wir haben uns im Dezember an die Empfehlung unserer KV gehalten und die Folgeimpfung nach Jannsen als 3/3 verschlüsselt und mit xxxxR als Boosterimpfung abgerechnet.

Bislang ohne Probleme.

Jetzt stehen die Geimpften auf dem Schlauch und benötigen nach dem Wirrwar eine 2 Folgeimpfung.Da sehe ich tatsächlich Probleme.  Wenn ich denen jetzt die vom RKI geforderte 2 Impfung nach angeblich vollständiger Impfung in den folgenden 3 Moanten verabreiche habe ich meine Arbeit gemacht, das Zertifikat jetzt 3/1 und zur Abrechnung aber wieder die xxxxR verschlüsselt. Da braucht es schon eine gute Begründung das nicht zu bezahlen, selbst wenn 2. und 3. Impfung in dasselbe Quartal fallen sollten. Die 3 Monate Abstand zwischen den Impfungen sind schließlich nur eine Empfehlung der eine wissenschaftliche Basis zu. Fehlen scheint. Wir erinnern uns alle an die Empfehlung eines Impfabstands für AstraZeneca von 4 Wochen, der bald wieder zurück genommen wurde.
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