Das Bulletin kommt wohl nicht hinterher ... dafür gilt dieser von den SI-RL abweichende Handlungshinweis:
... Aufgrund der aktuell eingeschränkten Lieferfähigkeit der beiden Pneumokokken-Impfstoffe Pneumovax® 23 und Prevenar® 13 soll die Impfung besonders vulnerabler Patientengruppen vorbehalten sein (..)
- Säuglinge und Kleinkinder bis zum Alter von 2 Jahren: Impfung mit Prevenar 13
Der Pneumokokken-Konjugatimpfstoff Prevenar 13 soll ausschließlich für die Grundimmmunisierung im Säuglingsalter bis zu einem Alter von zwei Jahren verwendet werden. Sollte Prevenar 13 nicht verfügbar sein kann auf Synflorix (10-valenter Pneumokokken-Konjugatimpfstoff) ausgewichen werden.
- Personen mit Immundefizienz
- Senioren ab 70 Jahren
- Personen mit chronischen Atemwegserkrankungen (z.B. Asthma oder COPD)
(...)
Sequenzielle Impfungen (Pneumokokken-Konjugatimpfstoff, gefolgt von Pneumokokken-Polysaccharidimpfstoff), wie beispielsweise bei der Indikationsimpfung bei Patienten mit Immundefizienz von der STIKO empfohlen, sind damit momentan nicht mehr vorgesehen (...)
Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich daher gemeinsam darauf verständigt, dass hinsichtlich der sequenziellen Impfung entsprechende Abweichungen von den Vorgaben in der SI-RL akzeptiert werden – solange der Hinweis der STIKO gilt.
Quelle, dort aus ausführlicher: https://www.kbv.de/html/1150_44945.php