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Bei Langzeittherapien wird i.d.R. neben dem eigentlichen Stundenkontingent ein Kontingent zur Rezidivprophylaxe beantragt. Wenn ich die Kostenbewilligung der Krankenkasse in den Schein eintrage, wird das aus dem PTV2 Formular erkannte Stundenkontingent automatisch in den Zähler übernommen (z.B. 0/36), dabei ist aber dann aber auch das Kontingent für die Rezidivprophylaxe einbezogen, das aber im EBM den Zusatz "R" hinter die Leistungsziffer bekommt. Bislang ändere ich in der Bewilligung manuell das Kontingent (z.B. 28 statt 36 Sitzungen) und füge ebenfalls manuell ein zusätzliches Kontingent für die LeistungszifferR (also z.B. 35425R) ein. Danach verschwindet aber für beide Kontingente der Zähler, d.h. ich kann nur noch sehen wieviele Leistungen bereits abgerechnet sind, nicht aber wie viele insgesamt noch zur Verfügung stehen (aus 0/36 wird dann also nur noch 0). Hier würde ich mir wünschen, dass aus dem PTV2 Formular auch automatisch das Kontingent für die Rezidivprophylaxe übernommen wird, oder das ich bei manueller Eingabe nicht die Zählerfunktion verliere.
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Das ist ja ein Zufall. Ich sitze grade an dem Ticket für die korrekte Zählung 'halber Sitzungen' (https://forum.tomedo.de/index.php/19550/bei-abrechnung-gruppentherapie-werden-codes-therapiezahler-von-tomedo-nicht-berucksichtigt). Da passt das ja inhaltlich ganz gut dazu.

Ich verstehe einige Punkte in der Fragestellung allerdings nicht 100%-ig. Würden Sie erwarten, dass bei folgendem Antrag insgesamt 

36 + 8*R = 44 oder 28 + 8*R = 36 im Anerkennunsbescheid erscheinen - sprich: sind die 8 beantragten Rezidivprophylaxen in den 36 beantragten Sitzungen bereits enthalten oder nicht?

Ich stecke leider inhaltlich nicht tief genug in der Materie, um zu durchschauen, ob man hier eine Zählung pro Ziffer (also 35425 und 35425R) bräuchte. Dies war ja das Vorgehen bis Q2-17 (und lässt sich im tomedo auch noch reproduzieren indem man einen Anerkennungsbescheid mit Antragsdatum < 01.04.2017 anlegt). Zu diesem Zeitpunkt wurde die Zählung von der KBV aber umgestellt, so dass nicht mehr 'erbrachte Leistungen pro Ziffer' sondern 'erbrachte Leistungen von ingesamt genehmigten' in der Quartalsbabrechnung übertragen werden. Deshalb meine Frage: Kann das Kontingent von 36 Leistungen frei zwischen 35425 und 35425R verteilt werden? Wenn nein, sind Sie sicher, dass die KV im übermittelten Antrag wirklich die zusätzliche Genehmigung für 35425R sehen will, oder würde es nicht reichen, wenn Sie nur 35425 übermittlen. Würde es dann eventuell reichen, wenn eine eingebenen Ziffer 35425R in das Kontingent für 35425 zählen würde?

Das Problem "aus 0/36 wird dann also nur noch 0" kann ich leider nicht nachvollziehen. Bei mir wird nach dem Hinzufügen der R-Ziffer auch weiterhin 0/36 angezeigt:

Beantwortet von (73k Punkte)
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Die anzugebende Rezidivprophylaxe ist im Gesamtkontingent der LZT enthalten, also 28+8+R=36. Die Unterscheidung zwischen 35425 und 34425R ist wichtig, da eine Langzeittherapie als beendet gilt, wenn ich mein Kontingent an 35425 ausgeschöpft habe. Mit der dann an die Krankenkasse zu übermittelnden Beendigungsmitteilung beginnt für den Patienten eine 2-Jahres-Frist, in der er nicht ohne weiteres wieder eine Therapie beantragen kann. Innerhalb dieser 2 Jahre kann ich mit dem Kontingent an 35425R aber (wenn auch in größeren Abständen) weiter Therapiesitzungen (zum Erhalt eines Behandlungserfolges) anbieten, die dann nicht zu Lasten der 2-Jahres-Frist für den Patienten gehen.

Mit "aus 0/36 wird dann nur noch 0" meinte ich genau das was Sie mit dem Screenshot gezeigt haben, ich habe keine Übersicht mehr, wieviel 35425 noch zur Verfügung steht, sondern weiß nur wie viel Kontingent insgesamt (incl. R) zur Verfügung steht.

Konnte das Problem nun dadurch "umgehen", dass ich mir die Kontingente nicht automatisch aus dem PTV2 Formular erstellt habe, sondern ich manuell 2 Bescheide angelegt habe, einen für die Leistungsziffer, einen für das Rezidivkontingent.

Ab v1.76 (voraussichtich Mitte November) werden Rezidivleistungen (Endungen R, U, X, Y) in einem separanten Counter erfasst und nicht mit für die Zählung der anderen Leistungen berücksichtigt. 

Die Angabe des Rezidivkontingents im Schein wird auch möglich sein.

yes

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