Das ist ja ein Zufall. Ich sitze grade an dem Ticket für die korrekte Zählung 'halber Sitzungen' (https://forum.tomedo.de/index.php/19550/bei-abrechnung-gruppentherapie-werden-codes-therapiezahler-von-tomedo-nicht-berucksichtigt). Da passt das ja inhaltlich ganz gut dazu.
Ich verstehe einige Punkte in der Fragestellung allerdings nicht 100%-ig. Würden Sie erwarten, dass bei folgendem Antrag insgesamt
36 + 8*R = 44 oder 28 + 8*R = 36 im Anerkennunsbescheid erscheinen - sprich: sind die 8 beantragten Rezidivprophylaxen in den 36 beantragten Sitzungen bereits enthalten oder nicht?
Ich stecke leider inhaltlich nicht tief genug in der Materie, um zu durchschauen, ob man hier eine Zählung pro Ziffer (also 35425 und 35425R) bräuchte. Dies war ja das Vorgehen bis Q2-17 (und lässt sich im tomedo auch noch reproduzieren indem man einen Anerkennungsbescheid mit Antragsdatum < 01.04.2017 anlegt). Zu diesem Zeitpunkt wurde die Zählung von der KBV aber umgestellt, so dass nicht mehr 'erbrachte Leistungen pro Ziffer' sondern 'erbrachte Leistungen von ingesamt genehmigten' in der Quartalsbabrechnung übertragen werden. Deshalb meine Frage: Kann das Kontingent von 36 Leistungen frei zwischen 35425 und 35425R verteilt werden? Wenn nein, sind Sie sicher, dass die KV im übermittelten Antrag wirklich die zusätzliche Genehmigung für 35425R sehen will, oder würde es nicht reichen, wenn Sie nur 35425 übermittlen. Würde es dann eventuell reichen, wenn eine eingebenen Ziffer 35425R in das Kontingent für 35425 zählen würde?
Das Problem "aus 0/36 wird dann also nur noch 0" kann ich leider nicht nachvollziehen. Bei mir wird nach dem Hinzufügen der R-Ziffer auch weiterhin 0/36 angezeigt: