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Hier mal an alle Operateure, die derzeit (Sinus, Harnleitersteine, Hernie, Vorfuß) vor allem mit Sachkosten betroffen sind: jetzt wird es aus meiner Sicht schwierig.

Mein Stand war: das BMG sagte, da es keinen Abrechnungsausschluss gibt kann man sich zwischen Hybrid DRG und EMB entscheiden (meine Rechnung pro EBM ist im anderen Beitrag), Der GKV Spiutzenverband hat sich klar positioniert: wenn es eine Hybrid DRG gibt, dann muss nach Hybrid DRG abgerechnet werden. Die KV schreibt nun (KV Berlin mit Bezug auf die KBV) - dass nach Hybrid DRG abgerechnet werden muss (sollte).

Abgesehen von der Benutzung des offiziellen Groupers, Pseudo GOP, der Gespräch mit dem Anästhesisten / OP Zentrum über Teilung der DRG, Rechnungsstellung,....... die Vergütung ist eine Katastrophe.

Nun gilt es rückwirkend zum 1.1. - wie immer das gehen soll. Aber auf jeden Fall ab jetzt - vielleicht auch ab dem 2. Quartal. Ich werden unsere KV noch einmal fragen, wie mit den bisherigen Operation verfahren werden soll.. Und natürlich müssen die Berufsverbände in die Spur wegen der Sachkosten / die KV muss gegen den Spitzenverband klagen oder das BMG einschalten... aber

WIE machen es jetzt die Operateure - wir? Ich überlege, entweder die Vorfußoperationen einzustellen (ich kalkuliere noch einmal am Wochenende durch) oder den Patienten einen Zettel für Ihre Kasse in die Hand zu geben: "wir zahlen die OP nach EBM + Sachkosten" - Stempel, zurück zu mir.

Welcher derzeit betroffene Operateur (und es sollen viele DRG dazukommen) macht denn was oder überlegt denn was?
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