E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.

Liebe Kunden, es steht Ihnen die neue tomedo Version v1.120.0.10 zur Verfügung.

https://hilfe.tomedo.de/tomedo-change-log/

Alternativ kann das Changelog im tomedo Client unter Hilfe oder direkt in den Servertools (alte und neue) wie gewohnt geöffnet werden.

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tomedo v1.120.0.10

Neuerungen

  • eAU

    • In den tomedo Einstellungen unter Praxis → KIM-Dienste → eAU stehen jetzt noch weiter Optionen für das Drucken und Versenden einer eAU zur Verfügung.

    • Die eAU kann jetzt über arzt-direkt an den gekoppelten Patienten gesendet werden.

      • Der Versand an arzt-direkt kann direkt beim Versand der eAU ausgelöst werden. Dies kann in den Einstellungen Praxis → KIM-Dienste → eAU aktiviert werden.

      • In der eAU Verwaltung kann von bereits versendeten eAUs das Formular an den Patienten über arzt-direkt gesendet werden. Dafür steht die Schaltfläche “Selektierte AUs an arzt-direkt schicken” zur Verfügung

      • In der neuen Spalte “arzt-direkt Status” kann der Status für jede einzelne eAU eingesehen werden.

    • Das Handbuch wurde diesbezüglich aktualisiert: https://hilfe.tomedo.de/handbuch/formulare/#elektronische-arbeitsunfaehigkeits-bescheinigung-eau

  • Leistung

  • EBM-Fachgruppendurchschnitt

  • KV-Formular

    • Im Notfall/Vertretungssschein (Muster 19) wird “Vertretung” jetzt auch vorausgefüllt, wenn es sich um einen HZV-Patienten in Vertretungsbehandlung handelt

    • Nadeldruck für Formular Antrag auf Kostenübernahme (Muster 56) ist jetzt möglich.

Bugfixes

  • Rechnung

    • Das Verschieben von Rechnungen auf eine neue Rechnung führt nicht mehr zum tomedo Absturz.

  • CustomFomular

    • Das CustomFormular wurde ohne Hintergrund und mit 99 Seiten als pdf exportiert. So wurde auch beim Einfügen des CustomFormulars in einen Arztbrief der Hintergrund nicht eingefügt und der Arztbrief generierte über 90 Seiten. Dies wurde behoben.

  • Leistungen

    • Die Ziffern 08315, 19327 und 19328 waren als “nicht abrechenbar” markiert.

    • Für die neuen OPS-Zuschlagsziffern wurde die Seitenlokalisation nicht übernommen.

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