Hallo,
im Rahmen der Videosprechstunde wird (zumindest KV Hessen) die 88220 statt der Grundpauschale (Gyn 08211/08212) abgerechnet, wenn es sich um den einzigen Kontakt im Quartal handelt.
Nun wird diese Ziffer durch die Grundpauschale (Gyn 08211/08212) ersetzt, wenn der Patientin/die Patientin in die Praxis kommt / die Versicherungskarte der GKV eingelesen wird.
Somit wäre es praktisch und nur logisch, tomedo schlägt statt der Grundpauschale bei Erstkontakt Videosprechstunde (somit Schein im Ersatzverfahren) (Doku wird ja aus arzt-direkt importiert) die 88220 + 01444 vor und streicht die 88220 automatisch (oder nach Rückfrage), wenn die Karte gelesen wird, um diese durch die Grundpauschale zu ersetzen.
Sollte es nicht der Erstkontakt im Quartal sein, dürfen beide Ziffern nicht abgerechnet werden, sodass dies in der Regel / Aktionskette ebenfalls hinterlegt werden muss. Also bei Zweitkontakt "nur" 01450+01451 für die Videosprechstunde.
Ist tomedo diese EBM-Regelung bekannt und in Arbeit?
Diese Regelung dürfte jede Praxis mit Videosprechstunde betreffen, sodass ich wenig Sinn darin sehe, mir für meine Praxis eine Aktionskette zu erstellen.
Ich hoffe auf Rückmeldung von Kollegen und von tomedo. Vielen Dank.
im Rahmen der Videosprechstunde wird (zumindest KV Hessen) die 88220 statt der Grundpauschale (Gyn 08211/08212) abgerechnet, wenn es sich um den einzigen Kontakt im Quartal handelt.
Nun wird diese Ziffer durch die Grundpauschale (Gyn 08211/08212) ersetzt, wenn der Patientin/die Patientin in die Praxis kommt / die Versicherungskarte der GKV eingelesen wird.
Somit wäre es praktisch und nur logisch, tomedo schlägt statt der Grundpauschale bei Erstkontakt Videosprechstunde (somit Schein im Ersatzverfahren) (Doku wird ja aus arzt-direkt importiert) die 88220 + 01444 vor und streicht die 88220 automatisch (oder nach Rückfrage), wenn die Karte gelesen wird, um diese durch die Grundpauschale zu ersetzen.
Sollte es nicht der Erstkontakt im Quartal sein, dürfen beide Ziffern nicht abgerechnet werden, sodass dies in der Regel / Aktionskette ebenfalls hinterlegt werden muss. Also bei Zweitkontakt "nur" 01450+01451 für die Videosprechstunde.
Ist tomedo diese EBM-Regelung bekannt und in Arbeit?
Diese Regelung dürfte jede Praxis mit Videosprechstunde betreffen, sodass ich wenig Sinn darin sehe, mir für meine Praxis eine Aktionskette zu erstellen.
Ich hoffe auf Rückmeldung von Kollegen und von tomedo. Vielen Dank.