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In der Beschreibung von Herrn Ziebula unter " Wie gebe ich die Abrechnungsstelle für Asylbewerber ein?" ist alles sehr schön Schritt für Schritt angegeben.

ABER: ich kann den Kostenträger, wie dort beschrieben nicht in beide "Abr. Kostenträger" und "Kostenträger" eintragen. Geht nur entweder oder. Ist der Unbedingt-Hinweis bindend?

Was nun?

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1 Antwort

Ich hab den entsprechenden Artikel korrigiert:

... Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie den Reiter Kostenträger oder 'Abr. Kostenträger' befüllen. Für die Abrechnung wird der Eintrag unter 'Abr. Kostenträger' bevorzugt behandelt. Ist dieses leer wird der 'Kostenträger' an die KV übermittelt. ...
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Hallo Herr Berg,
es gibt da noch die KTAB 08 Asylstelle...Wann KTAB 06 Sozialhilfe, wann 08?? Mit dieser Frage haben mich meine MFA's schon mehrfach ins Schleudern gebracht?
Gruß WKrause
So ganz genau weiss ich das leider auch nicht, da das von KV zu KV unterschiedlich sein kann. In manchen KV-en ist der KT-Abrechnungsbereich 08 z.B. gar nicht zugelassen. In Bayern wiederum scheint es davon abhängig zu sein ob ein Flüchtling minderjährig und unbegleitet ist (dann KTAB 06 : Quelle https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Abrechnung/KVB-Merkblatt-Abrechnung-Besondere-Kostentraeger.pdf Seite 6).

Evtl. ist es auch ganz simpel und man muss lediglich bei Kostenträger 'Sozialamt' die 06 wählen und bei Kostenträger 'Asylstelle' die 08. Da ich aber nicht täglich und in allen Kven von dem Problem betroffen bin, ist diese Vermutung ohne jegliche Gewähr.
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