KEINE Freigabe der macOS Version Sequoia für tomedo®
Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Hallo liebe Kollegen,

die DSGVO sieht vor, dass Akten, nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, wenn Sie nicht mehr benötigt werden, vernichtet werden. Das gleiche müsste auch für elektronische Akten gelten. Nun ist es ja so, dass Tomedo ein vollständiges Löschen nicht zulässt. Fraglich ist auch, wie damit umzugehen ist, wenn der Patient früher verlangt, dass seine Daten gelöscht werden. An der Stelle „beisst“ sich m.E. die DSGVO mit der Revisionssicherheit der Software, oder?

Beste Grüße

 

Jörg Lutzke
Gefragt von (590 Punkte)
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1 Antwort

guten abend,

zum zweiten Teil der Frage: eine löschung von daten vor ablauf der 10 jahre kann der patient nicht verlangen, bzw. das wird ihm nicht statt gegeben, da die aufbewahrungspflicht besteht und höherwertig ist. der pat. kann aber eine sperrung (einschränkung der verarbeitung) verlangen. die frage ist, wie das in tomedo umgesetzt werden kann.

endgültige löschung interessiert mich auch. siehe mein beitrag von vor ein paar tagen... lg AW
Beantwortet von (1.5k Punkte)
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Ich bin eigentlich tief erschüttert, was für ein Bürokratiemonster hier geschaffen wurde...

Mal im Ernst: welcher Patient hat in den letzten einhundert Jahren verlangt, dass seine Papierakte vernichtet werde? Es gibt doch eigentlich immer nur Ärger, wenn Aufzeichnungen nicht mehr vorhanden sind... Ich verstehe das alles nicht mehr...
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