Hallo liebe Kollegen,
die DSGVO sieht vor, dass Akten, nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, wenn Sie nicht mehr benötigt werden, vernichtet werden. Das gleiche müsste auch für elektronische Akten gelten. Nun ist es ja so, dass Tomedo ein vollständiges Löschen nicht zulässt. Fraglich ist auch, wie damit umzugehen ist, wenn der Patient früher verlangt, dass seine Daten gelöscht werden. An der Stelle „beisst“ sich m.E. die DSGVO mit der Revisionssicherheit der Software, oder?
Beste Grüße
Jörg Lutzke
die DSGVO sieht vor, dass Akten, nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, wenn Sie nicht mehr benötigt werden, vernichtet werden. Das gleiche müsste auch für elektronische Akten gelten. Nun ist es ja so, dass Tomedo ein vollständiges Löschen nicht zulässt. Fraglich ist auch, wie damit umzugehen ist, wenn der Patient früher verlangt, dass seine Daten gelöscht werden. An der Stelle „beisst“ sich m.E. die DSGVO mit der Revisionssicherheit der Software, oder?
Beste Grüße
Jörg Lutzke