Ob ein P_B 23.05.1972 neben der Rechnungsnummer und Patientennummer erlaubt ist, weiss ich nicht.
Wie kann man so eine Liste erstellen?
Ich habe nun Rückmeldung von meinem StB und es ist laut deren Kammer hier in Bayern so wie Herr RA Frotscher sagt, der StB bekommt keinerlei Namen genannt auch nicht nach Erlaubnis des Patienten auf der Anamnese. Mit einem Export als pdf kann er nichts anfangen mit dem CSV Export per Kontextmenü schon, der richtet sich nicht nach den Filtern. Es werden alle Säulen exportiert zumindest bleiben sie nach Filtern leer wenn abgewählt. Professionell sieht das nicht aus. Die Säule Storno wenn An, der StB muss ja wissen welche Rechnungen storniert wurden, zeigt beim Export nichts an. Der StB weiss nicht welche Rechnungen storniert wurden.
Es wäre gut wenn es einen StB-Export CSV gäbe der nur das notwendige exportiert.
Zollsoft, Mayday Mayday!
Ich freue mich! Es ist wieder so weit, ein Monat geht an den Steuerberater, dann setze ich mich mal eine halbe Stunde hin und fiesel die Patientendaten die nicht an den Steurberater dürfen, aber trotzdem von Tomedo exportiert werden ob man will oder nicht, aus den Kassenbüchern.
Ich hoffe die Sache hat ein eiliges Ticket. Und wenn schon umgebaut wird dann wäre ein kompletter "Steuerexport" sinnvoll. Wahl der Datenart und der zu exportierenden Kassenbücher, der Zeitraum und los geht’s. Ich sehe keinen Grund warum das nicht auf Knopfdruck geschehen kann.
Die Anonymisierung der Rechnungen gegenüber dem Steuerberater ist doch Unsinn.
„Eine wichtige Offenbarungsbefugnis im Hinblick auf die strafrechtliche Schweigepflicht regelt § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB für den Fall, dass Ärzte externe Personen oder Unternehmen zur Unterstützung des Praxisbetriebs einsetzen. In Abgrenzung zu den Mitarbeitern, die organisatorisch in das Praxisteam eingegliedert sind, spricht das Gesetz von sonstigen mitwirkenden Personen.
Zu diesem Personenkreis zählen insbesondere Mitarbeiter von Dienstleistungsunternehmen oder selbstständig tätige Personen, die Dienstleistungen für Ärzte erbringen, z. B. in den Bereichen Telekommunikation, Praxisverwaltungssystem, Steuerberatung oder Buchhaltung. Gegenüber diesem Personenkreis sind Ärzte zur Offenbarung von Patientengeheimnissen berechtigt, soweit bestimmte Informationen für die konkrete Tätigkeit der jeweiligen Person erforderlich sind (§ 203 Abs. 3 S. 2 StGB).
Zu Beweiszwecken sollte die Geheimhaltungsverpflichtung bzw. deren Übertragung auf das beauftragte Dienstleistungsunternehmen in schriftlicher Form erfolgen. Gegenüber Rechtsanwälten, Steuerberatern und sonstige Berufsgeheimnisträgern ist keine gesonderte Geheimhaltungsverpflichtung erforderlich (§ 203 Abs. 4 StGB).“
Unter Einstellung/praxis/Abrechnung sind diese Einstellungen. Mal sehen ob es nach Ausschalten der zwei Optionen passt und überhaupt noch Einträge generiert werden, eindeutich sind die Einstellungen nicht. Wenn ja, weiss ich nicht warum man das hier nicht kommunizieren kann. Im Kassenbuch gibt es Plötzlich eine Säule mit Namen die beim Export weggelassen werden kann.
So versteckte ungenaue Einstellungen erinnern an die Windows Konfiguration. Da muss man Tomedo schon recht gut kennen um zu verstehen was sie machen.