Das wir von vielen Praxen Fragen dazu bekommen haben, warum bei Eingabe des HA-Vermittlungszuschlages dieser automatisch durch einen andere alterspezifische Ziffer ersetzt wird: Hierbei handelt es sich um eine Vorgabe der KBV. Für Ihre interne Kalkulation ist es ja viel praktischer, den korrekten Euro-Wert (der ja vom Alter des Patienten abhängt) zu kennen. Wir haben uns die Korrektheit der Ersetzung auch nochmals von der KBV bestätigen lassen: