E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
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So etwas sollte unterdrückt werden, weil schlicht unmöglich.

Gefragt in Bug von (33.7k Punkte)
+1 Punkt

1 Antwort

https://forum.tomedo.de/index.php/49762/netter-verordnungshinweis-aprilscherz?show=49924#a49924

Wenn Sie sicher sind, dass 'chlorid' in keiner anderen Kombination als mögliches Schlüsselwort für einen Allergeiabgleich in Frage kommt, dann können wird 'chrlorid' in die Liste der ausgeschlossenen Schlüsselwörter aufnehmen.

Beantwortet von (67.8k Punkte)
+1 Punkt

...chorid mag ja mal passen, aber Natriumchlorid (Kochsalz, Bestandteil des Blutes als Natrium- und Chlorid-Ion), KANN NICHT sein.

... ähnlich wie Dihydrogenoxid. H2O

Ab v1.112 werden die Wirkstoffnamen 'NatriumChlorid' und 'Dihydrogenoxid' nicht mehr zu einem Hinweis führen.

Dihydrogenoxid war scherzhaft gemeint wink

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