Die KV Baden Württemberg hat uns im Honorarbescheid für Q4/2021 über 1500.- EUR Honorar abgezogen, da wir noch nicht an die ePA angeschlossen wären. Wir haben aber bisher immer alle Neuerungen sofort umgesetzt und ich meine, dass wir durchaus angeschlossen waren.
Nun kam ein Schreiben der KV, dass es wohl an den einzelnen Softwareanbietern läge, dass die Meldung nicht erfolgt sei, und zahlreiche Praxen in BaWü betreffen würde.
Leider habe ich auf meine Anfrage an den Zollsoft-Support vom 28.4. noch keine Antwort erhalten (außer dass meine Anfrage eingegangen sei). Wir müssen nun Widerspruch einlegen und eine Bestätigung von Zollsoft beilegen.
Ich befürchte, dass für das Q1/2022 und das Q2/2022 dasselbe gelten wird. Wie regeln Sie das, liebe Kollegen? Haben Sie auch einen Abzug auf Ihrem Honorarbescheid vorgefunden?
Nun kam ein Schreiben der KV, dass es wohl an den einzelnen Softwareanbietern läge, dass die Meldung nicht erfolgt sei, und zahlreiche Praxen in BaWü betreffen würde.
Leider habe ich auf meine Anfrage an den Zollsoft-Support vom 28.4. noch keine Antwort erhalten (außer dass meine Anfrage eingegangen sei). Wir müssen nun Widerspruch einlegen und eine Bestätigung von Zollsoft beilegen.
Ich befürchte, dass für das Q1/2022 und das Q2/2022 dasselbe gelten wird. Wie regeln Sie das, liebe Kollegen? Haben Sie auch einen Abzug auf Ihrem Honorarbescheid vorgefunden?