E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Aktuell kommt es vermehrt zu Störungen und Dienstausfällen in der TI, die das Signieren, u.a. von E-Rezepten, beeinträchtigen.
Infos dazu finden Sie in diesem Forumsbeitrag.
Hallo in die Runde.

Wir haben eine Anfrage von einer Firma die uns Ihre Angestellten für Schnelltests schicken will und eine Sammelrechnung für den Monat möchte. Schnelltest werden bei uns als IGEL- Leistungen liquidiert. Ich habe das Abrechnungstechnisch noch nicht gemacht. Gibt es da Erfahrungen über das Abrechnungsprozedere im Forum? Ist das Zulässig? Dachte immer eine Privatrechnung muss Patienten/Personenbezogen sein. Lege ich eine Akte auf Namen der Firma an, macht das Finanzamt das mit?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar, muss mich morgen dort melden.

Gruß in die Runde
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1 Antwort

Ich würde hier einmal den §12 der GOÄ anführen und meinen, dass dies nicht möglich ist. Das wäre dann soetwas wie eine Sammelrechnung.

Ich sehe auch die Gefahr der Umsatzsteuerpflicht, wenn die Erbringung der Leistung keiner heilkundlichen, ärztlichen Leistung mit vorwiegend therapeutischem Ziel dient, was in diesem Fall möglich scheint, sofern wie oben genannt überhaupt möglich.

*Sofern Sie überhaupt nach GOÄ abrechnen wollen. Eventuell besteht die Möglichkeit einen gesonderten Vertrag mit der Firma zu schließen. Am besten Anwalt fragen.*
Vielleicht kennt sich jemand anders besser aus.
Beantwortet von (4.5k Punkte)
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Denke auch, muss Anwalt oder eine PVS ran. MwSt Pflicht wenn keinen Diagnose. Deklaration als Studie vielleicht oder sowas. Oder einzeln abrechnen aber mit Getestetem als IGEL wie bisher.
Vielen Dank für die Antworten, ähnliche Befürchtungen hatte ich auch! So ist natürlich "barrierefreis Testen" schwierig.
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