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Hallo tomedo-team,

meine beiden Kolleginnen (eine Fachärztin JB und eine Weiterbildungsassistentin AS) sind nicht für HZV-Abrechnung berechtigt und dürfen nicht als Leistungserbringer im HZV erscheinen. Trotzdem übernimmt das tomedo-Programm sie beide als Leistungserbringer, bei der Fachärztin wird sie auch noch als Vertretung aufgeführt. Meine Weiterbildungsassitentin AS steht dann als alleinige Leistungserbringerin da, was ja nach HZV gar nicht geht.

Könnt ihr nicht so programmieren, dass Kollegen, bei den KEINE HZV-Verträge aktiviert wurden, nicht als Leistungserbringer zugeordnet werden, sondern höchsten nur als Vertretung. Siehe Nutzerverwaltung - Screenshots..

Vor jeder Abrechnung müssen wir den Fehler korrigieren und mich als Leistungserbringer ersetzen, was mit der Zeit nervt und viel Zeit kostet..

Wir hatten das Thema bereit im forum angesprochen: https://forum.tomedo.de/index.php/35572/bei-hzv-einen-bestimmten-leistungserbringer-definieren-uber-den-abgerechnet-wird..

Vielen Dank

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Beste Antwort

Sehr geehrter Herr Dinh,

wie es bereits in anderem Thread erwähnt wurde, werden bei der Übermittlung von Abrechnungs- und Verordnungsdaten nur die Daten des Betreuers und ggfs. des Stellvertreters übertragen. Ein Stellvertretenderarzt im Sinne von HÄVG ist ein Kollege des Betreuers (HzV) oder Erstbehandlers(FaV) aus gleicher Praxis. Der Vertreter muss nicht zwingend am Hausarztprogramm teilnehmen. Wichtig ist, dass er in gleicher Betriebsstätte tätig ist und ein Vertragsarzt ist (hat eine LANR).

Wenn für den Besuch ein Behandler gesetzt ist, wird dieser beim Anlegen der Leistung automatisch als Leistungserbringer übernommen. Des Weiteren wird der abrechnende Arzt für den Leistungserbringer automatisch als Stellvertreter gesetzt, wenn er in gleicher Betriebsstätte tätig ist und nicht der Betreuarzt ist.

Zum Beispiel, ein Weiterbildungsassistent WBA ist ein Behandler

1. WBA ist ein Leistungserbringer und ein Vertragsarzt, und die Abrechnung geht auf WBA

---> als Stellvertreter wird WBA übernommen

2. WBA ist ein Leistungserbringer, die Abrechnung geht aber auf HZVVertreter, der der gleichen BS zugeordnet ist wie der Betreuarzt HZVTest

---> als Stellvertreter wird HZVVertreter übernommen  

3a. WBA ist ein Leistungserbringer, die Abrechnung geht aber auf HZVFremd, der aber nicht in gleicher BS tätig ist der Betreuarzt HZVTest

3b. Oder WBA ist ein Leistungserbringer, die Abrechnung geht aber auf Betreuarzt HZVTest

 

---> kein Stellvertreter wird übernommen

 

Welche Fehlermeldung wurde bei Ihnen angezeigt bzw. welchen Fehler müssen Sie beheben?

Wenn es darum geht, dass die/der WBA nicht als Stellvertreter übermittelt werden darf, können Sie das Problem evtl. lösen, indem Sie der/dem WBA einen anrechnenden Arzt (z.B. Betreuarzt) zuweisen.

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Vielen Dank für Ihre ausführliche Erklärung.

Wenn ich das zusammen fassen darf, wie ich es verstanden habe:

1. Der Facharzt-Kollege des HZV-Betreuers ohne eigene HZV-Teilnahme kann als Leistungserbringer UND Stellvertreter zugeordnet, wenn er als Behandler auftritt? Hier gibt es keine Probleme mit der HZV-Abrechnung?

2. Die WBA ohne HZV-Teilnahme steht als Leistungserbringer alleine auf dem HZV-Schein ohne dass der HZV-Betreuer zu sehen ist. Die Abrechnung des HZV-Scheines wird aber trotzdem auf den HZV-Betreuer gehen und wird genehmigt, da die WBA in Nutzerverwaltung in "Default-Abrechnung auf" den HZV-Betreuer zugeordnet wurde?

Grüße

Die Abrechnung/Vergütung wird immer dem Betreuarzt zugeordnet.

Die Information zum Stellvertreter ist besonders wichtig bei der Abrechnung von qualifikationsgebundenen Leistungen. Zum Beispiel, beim Patienten soll ein Hautkrebsscreening durchgeführt werden. Der Betreuarzt besitzt keine Qualifikation für HKS und delegiert den Patienten seinen stellvertretenden Kollegen, der für HKS qualifiziert ist. Dies wird in der Leistung dokumentiert. Das Rechenzentrum prüft die Angaben und wenn alles korrekt ist, wird die Leistung dem Betreuarzt vergütet.

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