Sehr geehrter Herr van Wasen,
das sind leider Abrechnungsspitzfindigkeiten. Siehe hier: https://www.kbv.de/html/earztbrief.php . Dort steht Sie einen eHBA brauchen, aber es seht nicht da das Sie nur eArztbriefe mit signiertem pdf abrechnen dürfen.
Das E-Health-Gesetz sieht dafür eine besondere Förderung vor: Für das Jahr 2017 erhalten Ärzte und Psychotherapeuten für den Versand und Empfang eines eArztbriefes eine Pauschale von insgesamt 55 Cent. Voraussetzung ist, dass dessen Übertragung sicher erfolgt und der Papierversand entfällt. Ärzte und Psychotherapeuten benötigen für den Versand den elektronischen Heilberufsausweis, um damit qualifizierte elektronische Signaturen (QES) erstellen zu können. Das PVS und das eArztbrief-Modul müssen von der KBV zugelassen sein.
Ich würde den roten Text so interpretieren: Sie bekommen Geld da Sie papierlos und - und das ist das Konzept von KV-Connect - sicher versenden/empfangen. Das signieren ist zwar schön aber keine notwendige Bedingung, da KV-Connect an sich schon sicher stellt (sollte!) das der Empfänger/Sender der richtige ist.
Auch im restlichen Text steht nichts zur Signierpflicht.
Die eArztbrief-Zertifizierung sagt an sich auch nur das signiert werden sollte, am besten mit einem eHBA. Es steht aber nicht da wie das passieren soll. Sie können aber auch jede andere Signierung nutzen. Der Hinweis in tomedo ist evtl etwas zu streng ... aber evtl war das vor 2 Jahren strenger. Sie können zB mittels AcrobatReader signieren.
Schlussendlich gilt: Ob das pdf signiert ist oder nicht können nur 2 Leute entscheiden: Sender und Empfänger. Niemand anderes kann sagen ob die abgrechnete Email signiert war...