Hallo tomedo-Team,
nun ist das aber bei einem Vertretungsarzt, der "nur" angestellt ist, nicht immer zulässig, dass er als selbstständiger Leistungserbringer in der HZV-Abrechnung steht.
In der aktuellen tomedo-Version ist das sogar möglich, dass meine Weiterbildungsassistentin (AS) als Leistungserbringer der HZV-Abrechnung zugeordnet werden kann.
Ist das daher möglich von vornherein den HZV-Betreuerarzt als Leistungserbringer (in unserem Fall DI) festzulegen und die angestellten Arztin (JB) immer NUR als Vertretung zu definieren..
Ich muss sonst vor jeder HZV-Quartalsabrechung eine Korrektur vornehmen, wenn JB, die angestellte Kollegin ohne HZV-Teilnahme als Leistungserbringer UND als Stellvertreterarzt JB zugeordnet ist..siehe Bild
Grüße Dinh