Jeder Patient, der eine meldepflichtige Tumorerkrankung hat, muss auch informiert und gefragt werden, ob er mit der Meldung beim Krebsregister einverstanden ist. Daten von Patienten, die widersprochen haben, dürfen also nicht exportiert und weitergemeldet werden. Ich wollte daher vorschlagen eine Checkbox "Pat ist mit Meldung beim Krebsregister einverstanden“ bei der DSGVO-Abfrage (Pat erlaubt Kommunikation per Mail Fax etc.) zu ergänzen, die sowohl für AK-Bedingungen (z.B. für den Aufruf des Widerspruchsformulars) verwendet werden kann, als auch vor dem Export in Onkogister abgeprüft wird, um unnötige Folgemeldungen zu vermeiden.