OTK Störung - IONOS als Mailserver®
Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.

KEINE Freigabe der macOS Version Sequoia für tomedo®
Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Wenn die Mehrwertsteuersätze für 6 Monate geändert werden, müssen Sie auch in den Sachkosten geändert werden.
Muss das bei jedem Sachkosteneintrag extra gemacht werden und geht das auch global? Im Juli hin und Dezember zurück?

Das 2. Problem und größere ist, dass es Brutto Preise sind. Das bedeutet: alle Preise neu eingeben. Wenn die Möglichkeit bestünde, netto + Mehrwertsteuersatz einzugeben, muss es nicht wieder geändert werden. Nur der Mehrwertsteuersatz.
Gefragt von (8.5k Punkte)
Bearbeitet von
+3 Punkte

4 Antworten

Solange man nicht die Umsatzsteuer abziehen kann, müssen die die Preise m.E. nur dann angepasst werden,  wenn Sie sich tatsächlich ändern. Ich bezahle immer brutto Preise bei meinen Sachkosten. Auf ärztliche Leistungen wird nur in wenigen Fällen Mehrwertsteuer erhoben.
Beantwortet von (35.5k Punkte)
0 Punkte
Ich kaufe einen shaver, im Regelfall von einem Gewerbebetrieb. 100 netto + 19 Euro: 119 brutto. Und so steht es auf der Rechnung. So ist der Preis bei mir eingepflegt. Ab 1.7. bekomme ich einen neuen Preis: 116 Euro.
Ich muss für jede Sachkoste einen neuen Preis einpflegen.
Will ich das jedesmal bei einer Mehrwertsteueränderung machen oder kann tomedo mich nach netto fragen und zusätzlich sage ich tomedo, da kommt noch xx Prozent Mehrwertsteuer rauf? Weil dann kann ich im Dezember alle Preise (netto) lassen und ändere nur 16 auf 19 wieder.
Bei uns sind das wirklich viele Posten.
Ohne jetzt umfangreich zu recherchieren, ich habe im Hinterkopf, dass WENN Sie eine Umsatzsteuer ausweisen, Sie auch eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt abgeben müssen. Sollte auf jeden Fall vorab mit dem Steuerberater geklärt werden.
Guten Tag Herr Dr. Müller,

wir arbeiten gerade gerade daran, unseren Kunden die Umstellung des Mehrwertsteuersatzes so leicht wie möglich zu machen, ohne dabei die individuellen Gegebenheiten der Praxen zu beschneiden.

Während Sie bei der Privatrechnungsverwaltung die Möglichkeit haben werden, den Steuersatz je Rechnungstyp anzupassen (also z.B. von 19 % auf 16 %) und wir den Benutzer auch entsprechend darauf hinweisen werden, sollte dies nicht erfolgt sein, ist die Lage bei den Sachkosten natürlich etwas schwieriger.

In der Sachkostenverwaltung können wir die Möglichkeit schaffen, den Steuersatz per Massenänderung gebündelt zu ändern. Ansonsten ist dies auf jeden Fall einzeln möglich.

Wie wollen Sie den Steuersatz handhaben, wenn Sie den shaver einmal zu 19 % und einmal zu 16 % gekauft haben? Theoretisch müssten diese Posten dann doppelt angelegt werden, um korrekt zu sein.

Aus welchem Grund wollen Sie den Nettobetrag in der Sachkostenverwaltung dokumentieren? Die meisten Praxen sollten nicht Vorsteuerabzugsberechtigt sein und die Einkaufsrechnung mit dem Bruttobetrag weiter reichen und erstattet bekommen, oder irre ich mich?

Vielleicht können Sie hier ein wenig Licht ins Dunkel bringen?

Viele Grüße aus Jena

Katja Nicksch
Beantwortet von (4.8k Punkte)
0 Punkte

Insgesamt haben wir im Einkauf der Sachkostenposten einen Mischmasch.
1. Mit Mehrwertsteuer: im Onlineladen sage ich "ich bin Privatkunde", bekomme die Bruttopreise und dann ist es Brutto.

2. Bei anderen Einkäufen (sind Sie Geschäfstkunde? oder OP Zenntrum (ist eine GmbH, die muss die Preise netto ausweisen + Mehrwertsteuer) bekommen wir zwar auch brutto Preise ganz zum Schluss auf der Rechnung (die ich den Patienten weiter geben), diese Brutto Preise kommen aber aus einer Netto + MwSt Rechnung.
Wenn ich nun ein Produkt X vom OP Zentrum (für BG oder Privat) bekommen, steht da: 100 netto + 19%: 119 brutto. Ich stelle dem Privatpatienten 119 Euro in Rechnung.  Ab 1.7. bekomme ich einen neuen Preis: 100 netto + 16% : 116 Euro brutto.
Also muss ich für den Shaver (X) 2 Preise anlegen: 119 Euro, gültig bis 30.6., 116 Euro bis 31.12., 119 Euro gültig ab 1.1.2021.
Könnte ich netto Preise einpflegen und dahinter dann aktuelles Steuersatz schreiben, muss nur der Steueersatz geändert werden.
Zusätzlich lassen sich große Tabellen mti Nettopreisen von Sachkosten schneller einpflegen, wenn Nettopreise eingetickert werden können. Bei großen Tabellen / Rechnungen sind alle Posten netto und nur zum Schluss kommt auf alles die Mehrwertsteuer rauf. Bisher heisst das: bei jeder sachkoste wird manuell der Bruttopreis (der dem Patienten in rechnung gestellt wird) händisch ausgerechnet.

Ideal wäre eine Tabelle für Sachkosten, in der ich entweder Spalte 2 und 3 befülle (Spalte 4 wird dann ausgerechnet) oder ich befülle gleich Spalte 4 (falls ich nur den Bruttopreis habe)
 

Produkt Netto Steuersatz Brutto
       


Macht es das jetzt klarer?
Jede einzelne Fußschraube hat einen Posten. 50 Schrauben + 50 Schrauben für ein einfaches Fußsystem. 20 Platten und 100 Schrauben für das nächste. Alle Artikel (Schrauben / Drähte, ...) für Schulter, Knie, Sprunggelenk... bei uns summiert sich das einfach.
Viele Grüße

Moin Herr Müller,

Ich habe das Problem auch, jedoch nicht in dem Umfang wie bei Ihnen. Die Posten ändere ich erst, wenn sich der Bezugspreis auch tatsächlich ändert. Wenn Sie allerdings keine Vorratshaltung haben, sondern das Material für jeden Fall zum aktuellen Preis beziehen, müssen sie jeden einzelnen Posten aktualisieren und wahrscheinlich in Ihrem Fall die Implantate mit der Kasse abrechnen.  

Positionen wie beispielsweise Portimplantate werden von mir verordnet, dann rechnet der Lieferant die Materialkosten mit der Kasse ab. Dadurch ergibt sich dieses Problem dann nicht.

Wenn Sie darüber hinaus umsatzsteuerpflichtige medizinische Leistungen haben, wird dass tatsächlich sehr aufwändig und Sie müssen das ganze am Ende des Jahres alles wieder in umgekehrter Richtung machen. Welch ein Irrsinn.
Hallo Herr Dr. Müller,

ich denke, ich verstehe Ihr Problem. Die Angabe des Nettobetrages können wir vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt angehen. Bezüglich der Mehrwertsteueränderung würden wir Ihnen erstmal eine Sammeleditierung zur Verfügung stellen, mit deren Hilfe Sie mit wenigen Klicks den Mehrwertsteuersatz für alle angelegten Positionen anpassen können. Also einmal für die Änderung am 01.07. und einmal für den 31.12.

Hilft Ihnen das erst einmal weiter?

Mit freundlichen Grüßen

Katja Nicksch
Guten Abend,

mir hilft das nicht, da ich dann trotzdem jeden Preis anpassen muss. Da steht ja "inklusive der Mehrwertsteuer". Ob das 16 oder 19 stehen: der Preis ändert sich ja nicht im Computer, muss also per Hand angepasst werden.
Viele Grüße
Ändern sie die Preise in der Materialliste mit dem Quartalsupdate bitte auf Netto, je nachdem ob da aktuell "enthät 7% oder 19%" entthält steht. Berechnen sie dann den Bruttobetrag aus der Angabe 7,5,16,19 % und nutzen sie diesen weiter. Wenn die Materiallliste nicht in Netto geführt wird ist sie absolut unflexibel. Und jetzt noch einen Umrechnungsknopf der Bruttobeträge einzubauen ist noch ein weiterer Knoten auf eine verkorkste Materialliste. Ausserdem bekommen wir ständig Preisänderungen auch Netto. Alle zulieferer benutzen Nettopreise nur Tomedo nicht. Das ist richtig Arbeit und die Angestellten finden es äusserst nervig - zu Recht.
Beantwortet von (55.3k Punkte)
0 Punkte
Was muss alles geändert werden? Die Materialliste per Massenumrechnung aber was noch? Wie sieht es mit den Briefkommandos aus? Gibt es nun spezielle für 5/16% oder sind die Briefkommandos geändert worden?
Beantwortet von (55.3k Punkte)
0 Punkte
Vorsicht Änderung für 7% auch durchlaufen lassen.

Briefkomandos geben korrekt die MwSt wieder soweit ich sehe.

Wenn Sie am 30.6. mit 19% MWSt eine Schraube eingekauft haben die Sie am 1.7. verwenden, müssen sie (wegen Leistungsdatum 1.7.) dem Patienten diese Schraube mit 16% in Rechnung stellen, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind und Soll-Versteuerung haben (Regelfall=Leistungsprinzip), aber falls Sie als Freiberufler EÜR machen und keine Bilanz (Ist-Versteuerung, Zuflussprinzip) aber trotzdem umsatzsteuerpflichtig sind, für den Fall dass Sie die Rechnung dieser Behandlung erst nach 1.1.2021 stellen doch mit 19%. 

Umsatzsteuerrecht ist extrem kompliziert.

Ich denke Tomedo sollte hier buchhalterisch korrekt werden, d.h.

- In den Grundeinstellungen MWSt: Kleinunternehmerregelung, Leistungsprinzip oder Zuflussprinzip sowie eine Möglichkeit den allgemeinen und den ermäßigten Steuersatz mit Gültigkeitsdaten zu pflegen (d.h. 1.1.1900-30.6.2020: 19%, 1.7.2020-31.12.2020: 16% usw.).

- Wenn Kleinunternehmerregelung: Gar keine MWSt ausweisen, Pflege der Sachkosten nur mit Bruttopreisen

- Wenn keine Kleinunternehmerregelung / Regelbesteuerung: Pflege der Sachkosten nur mit Nettopreisen und welcher Steuersatz gilt (allgemein oder ermäßigt). Tomedo setzt selbst die korrekte MWSt zu je nach gewähltem Prinzip (Leistungsprinzip oder Zuflussprinzip) und Datum der Leistung oder des Rechnungsdrucks und weist diese korrekt aus (d.h. bei jedem Artikel Bruttopreis und MWSt getrennt sowie am Ende nicht ".. in XX ist 19% MWSt enthalten" sondern ".. im Rechnungsbetrag sind YY Eur MWSt enthalten".

17,912 Beiträge
26,099 Antworten
46,685 Kommentare
24,068 Nutzer