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Hallo,

seit einer Woche gibt es neue Gebühr diesbezüglich. Würde neue Ziffer erscheinen , wenn ich einen up date maache?

Beste Grüße aus Lahr

Nguyen für Praxis Dr Ngo
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1 Antwort

Sie meinen die Ziffer 88325? Diese wird ab v1.104.0.10 in tomedo zur Verfügung stehen.
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Hallo Hr. Berg

D.h. dann wann?
ok, müssen wir dann die Impfungen ab dem 16.11. mit neuen Ziffern abrechnen für die angepasste Vergütung?
Habe mir die Ziffer für den Wochenendzuschlag selbst angelegt und in die Favoritenliste genommen. Wie sieht's  aus, wenn Tomedo aktualisiert wird, wird dann die Ziffer überschrieben?

Ich würde das auch gern automatisieren. Wie kann man die Bedingung für den Wochentag formulieren oder macht Tomedo darauf aufmerksam wenn die Ziffer an Wochentagen abgerechnet wird?

Vielen Dank
Danke Hr. Klaproth, die selben Fragen hätte ich auch. Da wir ja jetzt das Golf spielen zugunsten gaaaanz vieler Impfungen pausieren müssen, drängt es auch zeitlich etwas, ich würde ungern alle Impfungen ( bei uns ein paar hundert in der nächsten Zeit) nacharbeiten müssen!

Gut, die Ziffer für den Samstags-Zuschlag würde ich jetzt erstmal in die bestehende Aktionskette integrieren und dann an den Samstagen reinmachen, und danach wieder raus nehmen.

Vieleicht bringt das etwas Licht ins Dunkel:

Aus dem "ÄND"

Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung nun mitteilt, erfolgt die Abbildung der Bewertungserhöhung von 20 auf 28 Euro im 4. Quartal 2021 über eine neue ZuschlagsGebührenordnungsposition (GOP) 88326, bewertet mit 8 Euro.

Diese technische Umsetzung der Bewertungserhöhung wurde im Vorfeld mit den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) dahingehend abgestimmt, dass der Zuschlag durch die jeweilige KV für jede ab dem 16. November 2021 durchgeführte Impfung zugesetzt wird. Zudem wurde eine neue GOP 88325 als weiterer Zuschlag in Höhe von 8 Euro für die Vergütung von Covid-19-lmpfungen am Wochenende sowie an gesetzlichen Feiertagen und am 24. und 31. Dezember geschaffen, so dass sich für Covid-19-lmpfung dort auf 36 Euro erhöht.

Fazit:

Bei der Abrechnungskontrolle sollte man darauf achten, dass diese beiden Leistungen von den regionalen KVen auch tatsächlich so zugesetzt wurden. Darüber hinaus stellt sich die Frage, warum man nicht einfach die GOP für die Impfung im Honorar angehoben hat. Zumindest die Erhöhung auf 28 Euro zur „Normalzeit“ hätte dies doch zugelassen.

Die Antwort auf die Frage ist in der Systematik der Leistungsbewertung begründet, wie sie im EBM regelmäßig angewendet wird und hierauf nun übertragen wurde: Wenn man davon ausgeht dass ein Leistungselement auch wieder abgeschafft werden kann, wählt man diesen Weg der Zuschlagsbildung, weil man einen Zuschlag gewissermaßen mit einem „Federstrich" auch wieder abschaffen kann. Die Neubewertung einer Leistung hingegen, insbesondere wenn der Wert gemindert werden soll, ist etwas aufwändiger.

Da die jetzt von der KBV an die Regional-KVen weitergegebene Umsetzungsanordnung auch nur für das 4. Quartal 2021 gilt, ist keineswegs gewährleistet, dass die Regelung auch noch im 1. Quartal 2022 Gültigkeit hat.

Hallo Herr Becker,

bei uns in SH gilt ab sofort die verbesserte Vergütung von 28 € pro Impfung + 8€ Zuschlag für die Impfung an Wochenenden und Wochenfeiertagen mit der EBM Ziffer 88325

Wenn die Version in den Testpraxen keien Probleme verursacht, wir die v1.104.0.10 vermutlich im Laufe des Montags freigegeben.

Die Zuschlagsziffer

 88326 Zuschlag für Bewertungserhöhung Impfleistungen vom 16.11.2021 bis 31.12.2021 

wird vermutlich durch die KV automatisch zugesetzt, da sich als nicht für die Arztpraxis abrechenbar im EBM-Katalog gekennzeichnet ist. Dagegen müssen Sie die Ziffer 

88325 Zuschlag für die Impfung an Wochenenden (Samstag, Sonntag) und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember (§ 6 Abs. 1 S. 1)

vermutlich manuell hinzusetzen. Details entnehmen Sie bitte den Rundschreiben Ihrer KVen. (Warum die KVen die Wochenendzuschläge nicht auch automtisch zusetzen kann verstehe ich leider aucht nicht wirklich).

PS: Die Bewertung der Ziffern ändert sich (wenn die KVen die Bewertung bis zum 24.11. an die KBV melden) erst mit dem Update v1.105. Anzumerken ist aber, dass die Bewertung einer Ziffer in der Abrechnung nicht mit übertragen wird und nur für ihre intere Kalkulation eine Rolle spielt.

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