Hallo,
ich bin mir nicht ganz sicher aber die Analagogziffer nach §6 muss doch die gleiche Vergütung haben wie die Originalziffe oder etwa nichtr? Tomedo setzt diese beim kopieren nicht ein, ist das gewollt?
Viele Grüße,
Peter Balogh
Meinen Sie hier sicher Konziliarärztliche Rechnung? Hier gilt unsereswissens 15% Reduktion auf alles, auch Analogziffern. Die der Arzt auch noch einen Satz auf die Rechnung schreiben muss, verrechnen wir die 15% nicht in tomedo sondern ziehen sie in der Rechnung ab. In der Mustervorlage steht dann das unter dem Gesamtbetrag:
Konsiliararzt – Minderungspflicht i.H.v. 15 % aus § 6a GOÄ