In den letzten Wochen ist bei uns wegen wiederholt aufgetreten Wunsch nach Änderung eines bereits erstellten E Rezept die Frage aufgetaucht, wie hier zu verfahren ist.
Situation: Patientin erhält ein eRezept mit Medikament A in Dosierung XY ausgestellt. Apotheke ruft bei uns an und informiert uns, dass dieses Medikament in dieser Dosierung nicht lieferbar ist und empfiehlt eine andere lieferbare Dosierung (statt 1 mg zweimal 0,5 mg) dazu fordert die Apotheke ein neues eRezept. In unserem System bekommen wir aber die Information, dass das ursprüngliche eRezept vom Server bereits abgeholt wurde und daher nicht stornierbar ist.
Wie ist in diesem Fall zu verfahren? Soll man sich auf die Aussage des Apothekers verlassen und diese dokumentieren? Kann man das angeforderte Rezept ausstellen? Ist ja plausibel. Ist man für die Doppelabrechnung des Medikamentes durch den Apotheker verantwortlich - falls dies geschieht?
Dr. Marks
Situation: Patientin erhält ein eRezept mit Medikament A in Dosierung XY ausgestellt. Apotheke ruft bei uns an und informiert uns, dass dieses Medikament in dieser Dosierung nicht lieferbar ist und empfiehlt eine andere lieferbare Dosierung (statt 1 mg zweimal 0,5 mg) dazu fordert die Apotheke ein neues eRezept. In unserem System bekommen wir aber die Information, dass das ursprüngliche eRezept vom Server bereits abgeholt wurde und daher nicht stornierbar ist.
Wie ist in diesem Fall zu verfahren? Soll man sich auf die Aussage des Apothekers verlassen und diese dokumentieren? Kann man das angeforderte Rezept ausstellen? Ist ja plausibel. Ist man für die Doppelabrechnung des Medikamentes durch den Apotheker verantwortlich - falls dies geschieht?
Dr. Marks