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In den letzten Wochen ist bei uns wegen wiederholt aufgetreten Wunsch nach Änderung eines bereits erstellten E Rezept die Frage aufgetaucht, wie hier zu verfahren ist.

Situation: Patientin erhält ein eRezept mit Medikament A in Dosierung XY ausgestellt. Apotheke ruft bei uns an und informiert uns, dass dieses Medikament in dieser Dosierung nicht lieferbar ist und empfiehlt eine andere lieferbare Dosierung (statt 1 mg zweimal 0,5 mg) dazu fordert die Apotheke ein neues eRezept. In unserem System bekommen wir aber die Information, dass das ursprüngliche eRezept vom Server bereits abgeholt wurde und daher nicht stornierbar ist.

Wie ist in diesem Fall zu verfahren? Soll man sich auf die Aussage des Apothekers verlassen und diese dokumentieren? Kann man das angeforderte Rezept ausstellen? Ist ja plausibel. Ist man für die Doppelabrechnung des Medikamentes durch den Apotheker verantwortlich - falls dies geschieht?

Dr. Marks
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1 Antwort

Dann muss der Apotheker das Rezept freigeben und man sollte es dann stornieren können. Es ist ja nicht abgerechnet worden. 

Habe aber das zum Thema Wirtschaftlichkeit bei der KVB gefunden: https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/Mitglieder/Service/Serviceschreiben/2023-DS/KVB-RS-230918-SOP-Gemeinsame-Mitteilung-Arzneimittellieferengpaesse.pdf

Beantwortet von (24.8k Punkte)
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D.h. der Apotheker hat die Möglichkeit über de Apothekensoftware das abgerufene Rezept wieder in der Cloud zu reaktivieren? Sind Sie sicher dass das jede Apo Software zwingend können muss? Wäre eine wichtige Info gegenüber dem Apotheker - leider gibt es da Kollegen die nicht so IT flexibel sind...
Soweit ich weiß muss das jede Software können. Wenn ein Medikament nicht vorrätig ist muss der Kunde ja woanders hin gehen können.
Der Apotheker muß das eRezept digital "zurückgeben".

Wird schon mal vergessen oder nicht gewußt. Schulungsproblem auf Apothekenseite!

Sobald die Aotheke ihren s.g. Claim auf das Rezept zurückgegeben hat können Sie stornieren. Das geht alles in Echtzeit während des Telefonats mit der Apotheke. So mache ich das.
super Info Danke!!!
Hallo Herr Dr. Marks,

ich kann Ihre Kollegen hier nur bestätigen und hierbei handelt es sich um das sogenannte claimen von E-Rezepten durch Apotheken wenn es sich dort in der Bearbeitung befindet. Dieser Claim muss durch die Apotheke wieder entzogen werden wenn ein Leistungserbinger in der Praxis diese Verodnung entsprechend stornieren soll um eine Korrektur über ein neues E-Rezept ausstellen zu können.

Viele Grüße,
Marc Kansy
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