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Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Liebe Tomedianer:innen,

da aktuell immer mal wieder Rückmeldungen aus Apotheken zu verschiedenen Fehlern beim Einlösen von E-Rezepten mit der elektronischen Gesundheitskarte der Versicherten gemeldet werden, hier eine aktuelle Information.
Diese Hinweise möchte ich ihnen mitteilen, da es auch immer wieder vorkommt, dass sich die Apotheken bei der verordnenden Praxis aufgrund von Fehlern bei der Einlösung melden und diese im PVS/tomedo verorten.
Somit können Sie konstruktiv Tipps in Richtung der Apotheken geben diese ggf. noch nicht von Ihrem Hersteller des Apothekenverwaltungssystems (AVS) informiert wurden.

Hierzu vorweg Entwarnung, wie bereits in diversen anderen Threads von mir mitgeteilt, tomedo hat hier kein Problem und erzeugt keine Fehler!

Es gibt zwei unterschiedliche Kategorien von Fehlern die in der Apotheke beim Einlösen auftreten können.

1)  auftretende Fehler aufgrund der verwendeten eGK 

Ist die Gesundheitskarte gesperrt, bspw. wegen Kartenwechsel oder -verlust, liefert das AVS folgende Fehlercodes:

  • Fehlercode 106
  • Fehlercode 107
  • Fehlercode 114

Bei diesen Fehlercodes liegt eine abgelaufene oder gesperrte eGK vor. In diesem Fall muss der Anwendungsfall abgebrochen werden. Möglicherweise ist der Patient bereits im Besitz einer neuen eGK und kann diese verwenden bzw. sollte sich an seine Krankenkasse wenden.

2) mögliche Fehler auf Seiten des E-Rezept-Fachdienstes bzw. in der Kommunikation aus dem AVS mit dem Fachdienst

Beim Abruf der Rezeptliste im AVS liefert der E-Rezept-Fachdienst ggf. die Antwort HTTPStatus Code 403 - Forbidden
Diese fehler sich eher technischer Natur und können Sie im Zweifel direkt so weitergeben, immer mit dem Hinweis, sich hier ach direkt an den AVS-Hersteller zu wenden.

  1. Anwesenheitsnachweis konnte nicht erfolgreich durchgeführt werden (Prüfziffer fehlt im VSDM Prüfungsnachweis).
    Hierbei kann es sich um ein technisches Problem bei der Erreichbarkeit von Diensten im zentralen Netz der TI handeln.
    -> Eine Fehlerbehebung kann durch erneutes Ausführen der Operation versucht werden.
  2. Anwesenheitsnachweis konnte nicht erfolgreich durchgeführt werden (Fehler bei Prüfung der HMAC-Sicherung).
    Der Versicherte muss eine alternative Möglichkeit zum Einlösen (E-Rezept-App oder Patientenausdruck) nutzen.
    -> Bei der Fehlermeldung an den DVO ist die Krankenkasse des betroffenen Versicherten mit anzugeben, um die Analyse durch die Anbieter zu unterstützen.
  3. Anwesenheitsnachweis konnte nicht erfolgreich durchgeführt werden (Zeitliche Gültigkeit des Anwesenheitsnachweis überschritten).
    Der Aufruf der Operation ReadVSD am Konnektor ist zu lange her.
    -> Der Aufruf ist erneut durchzuführen, um einen aktuellen VSDM Prüfungsnachweis zu erhalten.

Viele Grüße,
Marc Kansy
Gefragt in Anderes von (10.5k Punkte)
+2 Punkte
Vielen Dank für die Hinweise, Herr Kansy. Aber was bedeutet "DVO"?
DVO = Dienstleister vor Ort ;)
also der Dienstleister/Techniker der Apotheken.
Sorry, dass ich es nicht ausgeschrieben hatte.

Ja, vielen Dank, daß hilft beim Argumentieren sehr... Bekommt tomedo eigentlich was dafür, daß Sie den AVS-Firmen ihren Job erklären wink?? Ich habe einen echt guten Draht zum Apotheker nebenan, der gibt sich viel Mühe, meistens klappt es auch. Aber wenn nicht, dann bekommt er von Lauer (CGM) immer nur blöde Antworten und wird abgewimmelt. Dem werde ich ihre Übersicht mal ausdrucken...

Das wundert mich nicht. Von CGM war mein vorheriges Praxisprogramm. Das ist ein Saftladen...

Hallo Herr Erich,

manchmal fragen wir uns das im stillen Kämmerlein auch wink
Aber mal ehrlich, mir ist es ein Anliegen, dass der grundlegende Prozeß für den Patienten und unsere Kunden bestmöglich nutzbar ist und Sie auch direkt Argumente in der Hand haben wenn die Apotheken bei Problemen zu Unrecht Fingerpointing in Richtung Verordner:innen durchführen.

Ich hoffe, dass die Informationen über den offiziellen Kanal der gematik auch "alle" AVS Hersteller erreichen und diese entsprechend handeln und aufklären. Bei den beiden großen Anbieter mache ich mir hier erstmal keine Sorge.

Viele Grüße,
Marc Kansy

1 Antwort

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