Liebe Tomedianer:innen,
vermutlich haben auch Sie das Statement unseres Gesundheitsministers über einen „Stop“ des E-Rezepts und der eAU in der KW09 wahrgenommen. Und womöglich hat Sie als Leistungserbringer und Nutzer dieser Anwendungen diese Aussage verunsichert und bei Ihnen die Frage aufgeworfen, wo die Reise mit bei E-Rezepts und eAU nun hingeht. In diesem kurzen Beitrag möchten wir Sie daher über den aktuellen Stand informieren.
Hierzu waren wir gemeinsam mit Kollegen anderer PVS-Systeme im engen Austausch mit der Gematik, vor allem in der vergangenen Woche. Bereits in den ersten Gesprächen Anfang der Woche ging die Tendenz dahin, dass es sich bei den Aussagen im Interview und seiner Wiedergabe in den einzelnen Social Media Channels — aber auch auf den Seiten der KBV — um ein Missverständnis in der Kommunikation handele. Diese Annahme hat sich nun bestätigt: nach einem Gesellschafter-Meeting der Gematik Mitte der KW10 gab es eine Richtigstellung.
Hier informiert zum Beispiel das Ärzteblatt: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/132446/Testphasen-zum-E-Rezept-und-zur-eAU-laufen-weiter
Was bedeutet das nun für die beiden Anwendungen?
E-Rezept
Für das E-Rezept wird die laufende Pilotphase fortgesetzt, um die Funktionalitäten und insbesondere die Workflows der Ärzte in Verbindung mit den Apotheken weiter zu testen.
Zwischenziel und Kriterium für das Vereinbaren eines neuen verpflichtenden Einführungsdatums ist weiterhin das Erreichen von 30.000 abgerechneten E-Rezepten im Rahmen dieser Pilotphase.
Nach aktuellem Stand und Zuwachs der Zahlen rechnen wir damit, dass diese Grenze im Mai diesen Jahres erreicht sein wird. Erst dann wird es eine Information zu einem neuen verpflichtenden Einführungdatum geben.
Allerdings können Sie das E-Rezept nutzen bereits heute nutzen. Möglich ist das seit dem Quartalsupdate im Januar 2022. Haben Sie zudem Interesse an einer Teilnahme an der laufenden Pilotphase, schreiben Sie gerne eine kurze Email an pm@zollsoft.de. Wir freuen uns über jeden Tomedianer, der das E-Rezept dauerhaft einsetzen und dies in Kombination mit einer E-Rezept Ready Apotheke in ihrer Nähe.
eAU
Im Januar 2022 hatten wir die eAU in tomedo® integriert. Wie in diversen Medienberichten mitgeteilt wurde, befindet sich die eAU aktuell nicht in einer Testphase. Vielmehr befinden wir uns seit 10/2021 in einer Übergangsfrist bis 30.06.2022, während der das Muster-1 noch genutzt werden kann.
Diese Übergangsfrist läuft weiter und geht zum 01.07.2022 in eine verpflichtende Nutzung der eAU durch die Ärzte über. Dieses Zieldatum sowie das Auslaufen des Muster-1 zum 30.06.2022 wurde nochmals durch das BMG bestätigt.
Zudem wurde bekanntgegeben, dass sich die verpflichtende Einführung des Arbeitgeberverfahrens für die eAU um 6 Monate auf den 01.01.2023 verzögert. Das bedeutet für Sie, dass Sie bis zum 31.12.2022 neben dem optionalen Patientenausdruck auch den Arbeitgeberausdruck ausdrucken und dem Versicherten zur Verfügung stellen müssen.
Über den aktuellen Workflow zum Arbeitgeberverfahren bei den Kassen versuchen wir bereits seit geraumer Zeit Informationen von der Gematik zu erhalten. Hierzu sollen wir in einer der regelmäßigen Informationsveranstaltungen ein Feedback bekommen, das wir dann umgehend an Sie weiterleiten.
Wie geht es weiter?
Neben unserer Roadshow, die im April in Jena beginnt, haben meine Kollegen Torsten Lütkemeier-Meisner, das Marketing und ich eine Fortsetzung der Webinarreihe im Laufe des Q2 2022 geplant. In diesem Rahmen werden wir uns neben weiteren TI-Themen vor Einführung der verpflichtenden Nutzung mit der eAU praktisch beschäftigen und Ihnen die bis dahin eingeführten Optimierungen zeigen.
Viele Grüße,
Marc Kansy