Ihnen ist aber schon klar, daß sich das seit 01.04.2021 geändert hat? Wie der Kollege Stößel schon schreibt, sind sie seitdem dazu verpflichtet, die Daten "unveränderbar zu erfassen". Das geht eben nicht mit dem normalen tomedo Kassenbuch oder einer Exceltabelle, sondern nur mit einer TSE oder einer adequaten Einrichtung. Die Alternative ist ein handgeschriebenes Kassenbuch, bei dem auch manipulationssicher gearbeitet werden muss (keine Leerzeilen lassen, dokumentenechter Stift) dies wird aber nur bei geringen Bareingängen empfohlen. Das wurde damals zur "Scharfschaltung" der KassensicherungsV hier auch diskutiert, gab auch eine Onlinefortbildung von tomedo dazu.
Eine Quittung kann in einigen Branchen selbstverständlich auch eine Rechnung sein. Sie ist aber keine Rechnung nach GOÄ, zu der Sie bei privatärztlichen Leistungen verpflichtet sind.
Die Chance, daß Sie geprüft werden als Arztpraxis ist tatsächlich nicht groß, ich kenne viele Praxen in der Umgebung, die es genau wie Sie machen (teilweise auch gar keine Quitung schreiben) und damit noch nie Probleme hatten. Ich mache den kleinen Mehraufwand gerne um auch für den unwahrscheinlichen Fall einer Betriebsprüfung gewappnet zu sein.