Hab nochmal einen Thread aufgemacht weil das Thema zu wichtig ist und der erste Faden unübersichtlich wird und gerade aktuell;
Neue Richtlinie gerade erschienen - AU und Rezept kann im Ersatzverfahren bis Sommer 2022 in Papierform ausgestellt werden!!! Super!!! Allerdings setzt das wohl voraus das die technischen Voraussetzungen nicht gegeben sind! S. dazu auch die Diskussion im 1. Faden.
Bitte, Zollsoft, klären ob wir wirklich gezwungen sind mit einem von Euch ausgerollten Update die eAu einzuführen in der denkbar ungünstigsten Zeit, oder ob wir trotzdem parallel nach altem Verfahren ausstellen können und dürfen?! Die Richtlinie erscheint mir da nicht ganz klar.
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Zitat:
"Eine Sprecherin der Gematik betonte, durch die KBV-Richtlinie ändere sich an den gesetzlich festgelegten Terminen zur Einführung nichts. „Hier geht es um das Ersatzverfahren, falls Ärztinnen und Ärzte technisch nicht in der Lage sind, die eAU oder das E-Rezept anzuwenden.“
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Hier hat möglicherweise Zollsoft für uns den Hebel in der Hand!
Das "Können" ist mir halt auch nicht klar, weil wir noch so gar nicht wissen wie es praktisch funktionieren wird. Wird eine Alternative in Papierform paralell möglich sein, oder ist das mit dem Update dann Geschichte?
Es muss doch ansonsten wirklich eine opt-in Möglichkeit geben! Ansonsten bitte ich um eine Kundenbefragung, denn ich glaube die Wenigsten wünschen sich aktuell die eAu bei der Störungen en masse im Praxisablauf vorprogrammiert sind, siehe dazu auch den Text der Richtlinie unten im Link.
Wir Hausärzte stellen massenweise AU aus, wenn das Ding nicht funktioniert, warum auch immer, haben wir richtig Stress!
Fürs Forum: Ein paar Plus wären ja auch schon ein Statement!
Hier der Link zur Richtlinie:
https://www.kbv.de/media/sp/2021-11-03_RiLi___75_Abs._7_Nr._1_SGB_V_Durchfuehrung_Anlage_2_2b_BMV-AE.pdf
Neue Richtlinie gerade erschienen - AU und Rezept kann im Ersatzverfahren bis Sommer 2022 in Papierform ausgestellt werden!!! Super!!! Allerdings setzt das wohl voraus das die technischen Voraussetzungen nicht gegeben sind! S. dazu auch die Diskussion im 1. Faden.
Bitte, Zollsoft, klären ob wir wirklich gezwungen sind mit einem von Euch ausgerollten Update die eAu einzuführen in der denkbar ungünstigsten Zeit, oder ob wir trotzdem parallel nach altem Verfahren ausstellen können und dürfen?! Die Richtlinie erscheint mir da nicht ganz klar.
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Zitat:
"Eine Sprecherin der Gematik betonte, durch die KBV-Richtlinie ändere sich an den gesetzlich festgelegten Terminen zur Einführung nichts. „Hier geht es um das Ersatzverfahren, falls Ärztinnen und Ärzte technisch nicht in der Lage sind, die eAU oder das E-Rezept anzuwenden.“
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Hier hat möglicherweise Zollsoft für uns den Hebel in der Hand!
Das "Können" ist mir halt auch nicht klar, weil wir noch so gar nicht wissen wie es praktisch funktionieren wird. Wird eine Alternative in Papierform paralell möglich sein, oder ist das mit dem Update dann Geschichte?
Es muss doch ansonsten wirklich eine opt-in Möglichkeit geben! Ansonsten bitte ich um eine Kundenbefragung, denn ich glaube die Wenigsten wünschen sich aktuell die eAu bei der Störungen en masse im Praxisablauf vorprogrammiert sind, siehe dazu auch den Text der Richtlinie unten im Link.
Wir Hausärzte stellen massenweise AU aus, wenn das Ding nicht funktioniert, warum auch immer, haben wir richtig Stress!
Fürs Forum: Ein paar Plus wären ja auch schon ein Statement!
Hier der Link zur Richtlinie:
https://www.kbv.de/media/sp/2021-11-03_RiLi___75_Abs._7_Nr._1_SGB_V_Durchfuehrung_Anlage_2_2b_BMV-AE.pdf