Hallo Herr Cepin,
dieses ist bei der KV Westfalen-Lippe so nachzulesen:
Beitrag zur TI
Mit bestem Gruß
Axel Tubbesing tubbeTEC GmbH
Wenn und solange in einer Vertragsarztpraxis nach dem 1. Januar 2022 noch kein KIM-Dienst für die digitale Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die zuständige Krankenkasse zur Verfügung steht, das Modul des Praxisverwaltungssystems (PVS) aber verfügbar ist, ist das im BMV-Ä vorgesehene Ersatzverfahren anzuwenden. Der Versicherte enthält ei- ne mittels Stylesheet erzeugte papiergebundene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Ausfertigungen Versicherter, Krankenkasse und Arbeitgeber). Ein digitaler Nachversand ist nicht erforderlich. Wenn und solange einer Vertragsarztpraxis die unter 1. und 2. beschriebenen Möglichkeiten nicht zur Verfügung stehen, stellt diese dem Versicherten eine papiergebundene AU-Bescheinigung aus. Hierfür können auch das bisherige Muster 1 der Vordruckvereinbarung oder das Blankoformularbedruckungs-Verfahren verwendet werden. Empfehlungen zum Rezept Wenn Sie über einen eHBA verfügen und bei gewünsch- ter Nutzung der Komfortsignatur der Konnektor entsprechend konfiguriert ist, sollten Sie in enger Abstimmung mit Ihrem Softwarehaus das PVS-Update aufspielen. Sofern die Apotheken in räumlicher Nähe zur Praxis nicht in der Lage oder nicht dazu bereit sind eRezepte zu empfangen und einzulösen, können Sie dem Versicherten ein Papierrezept auf Muster 16 ausstellen.
zitiert aus der o.g. Quelle. Ich verstehe das so, dass selbstverständlich weiterhin ein Ersatzverfahren eingesetzt werden darf ...
Wenn es klemmt wird ein Stylesheet gedruckt. Was auch immer das sein soll. Und wenn die Apotheke nebenan nicht mit dem E Rezept klarkommt gibt es ein normales altes.
Insgesamt also sehr viel Rauch um nichts.
Wozu die Aufregung ...?
KBV ;-)
https://www.kbv.de/html/1150_55977.php