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Was bedeutet Newsletter in den Datenschutzeinstellungen?

Kann man aus tomedo heraus Newsletter versenden an Patienten, deren eMail Adressen hinterlegt sind, die sich dafür angemeldet haben?

Diese Funktion habe ich noch nirgends gesehen und finde dies aber sehr interessant. Das sparte einen externen Newsletter Anbieter.

Danke für eine kurze Erläuterung.

 

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Soweit ich das verstanden habe, sollen die Patienten mit "Newsletter"-Zustimmung per Statistik gesucht und aus dieser dann die Mail verschickt werden.
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Korrekt. Es gibt keine gesonderte Newsletter Funktion in tomedo. Einige Kunden verwenden aber die Statistik um ihre Patienten per Email über Neuigkeiten zu informieren. (Im Statistikergebnisfenster 'Aktionen' -> 'E-Mail an alle Patienten der Liste verschicken') Über den Haken können Patienten weggefiltert werden, die keine solchen Emails erhalten möchten.
Ganz herzlichen Dank - aus DSGVO Gründen müsste dann die Zusage des Patienten irgendwo abgelegt werden, richtig? Gibt es da eine elegante Möglichkeit innerhalb von tomedo, oder nur über den Umweg externer Lösungen (unterschriebene Einverständnis einscannen oder mit IDANA Zusage per email)?
Wenn jetzt noch in der Statistik andere als Patienten (z.B. Ärzte, Zuweiser, Ergotherapeuten, Heime usw.) eine Email erhalten könnten, wäre eine einfache Info an diese Gruppen per Email möglich. Wäre für mich ein Traum. Schon mehrfach angefragt. Schlummert vermutlich im Ticket-Nirwana.
Kathrin ein Ipad Formular macht einen Eintrag in die Kartei je nachdem was der Patient ankreuzt. Wird bei Idana nichts in die Kartei übernommen?
CustomFormular auf dem iPad, in dem die Patienten selbst die Mailadresse eintragen (spart Zeit und verhindert Fehler) und die Datenschutzeinstellungen vornehmen.

Dazu natürlich die Unterschrift und dann werden die Eingaben direkt in die Patientendetails zurückgeschrieben.

 

Wir machen das in einem großen CF mit den Bereichen

1) Patientenstammdaten (Mailadresse, ...)

2) DSGVO -Info (nach KBV-Vorlage)

3) Datenschutzeinstellungen (Mails, Terminerinnerungen, Newsletter etc) und - in der Kinderarztpraxis - die Aufsichtserklärung (Patient darf alleine kommen / gehen)

4) Datenschutzerklärung unseres Privatabrechnungs-Dienstleisters (dann ist das für IGeL schon erledigt - für PKV sowieso)

 

Irgendwo findet sich dann noch ein Vermerk, das die Erklärung aus Umweltschutzgründen nicht standardmäßig gedruckt wird und man dazu aber gerne auf uns zukommen kann.

Somit haben wir es stets digital erledigt und noch nie drucken müssen. Und per Mail möchte es eigentlich auch kein Patient haben.
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