Hallo Peter,
aus dem Verlauf des threads werd ich leider nicht ganz schlau....daher nochml die Frage in die Runde/Tomedo:
An sich haben wir ja auch einen Sicherstellungsassistenten, dieser rechnet auf mich ab, ist also Leistungserbringer, abgerechnet wird auf mich.
Trage ich jetzt aber die LANR des Assistenen in das Feld LANR ein wird auf die Rezepte, die dieser druckt, seine LANR Nummer gedruckt. Häckchen bei Vertragsarzt ist nicht gesetzt.
Die KVB schreibt folgendes:
Frage: Muss der Name des verschreibenden Arztes mit der eingetragenen LANR übereinstimmen?
Antwort: Ja - in das Feld „Arzt-Nr“ ist die LANR des die Verordnung ausstellenden Arztes einzutra- gen. Jedoch gibt es Sachverhalte, bei denen die LANR in jedem Fall nicht mit dem ver- schreibenden Arzt korrelieren kann, z. B. bei Verordnungen durch den Sicherstellungsassis- tenten oder Weiterbildungsassistenten oder durch Vertreter in der Arztpraxis. In diesen Fäl- len ist die LANR des Vertragsarztes auf der Verordnung anzugeben. (siehe auch das Ver- ordnung Aktuell „Ausstellen einer Verordnung: Muster 16“ vom 5. August 2015) - NEU!
D.h. wenn der Sicherstellungsassitent was verschreibt müsste meine LANR auf das Rezept, oder?
ABER: ich bekomme es nicht hin...wenn ich die LANR des Sicherstellungsassistenten in das Feld LANR eingebe erscheint es immer auf dem Rezept was es aber lt KVB bei Sicherstellungsassitenten nicht soll....egal was ich bei Vertragsarzt oder Abrechnder Arzt eingebe....?
vg
S.Groß